Hallo
EIne bekannte von mir hat im August mit der schulischen Ausbildung angefangen und sie wohnt in einer eigenden WOhnung.
Sie bekommt keine staatliche Unterstüzung, aber ihr steht doch Geld zu oder? Wenn ja, was??
Bitte helft mir!
Hallo
EIne bekannte von mir hat im August mit der schulischen Ausbildung angefangen und sie wohnt in einer eigenden WOhnung.
Sie bekommt keine staatliche Unterstüzung, aber ihr steht doch Geld zu oder? Wenn ja, was??
Bitte helft mir!
Hallo
das kann man so pauschal nicht sagen ob ihr was zusteht. Wie alt ist sie, was genau macht sie und warum wohnt sie nicht mehr bei den Eltern. Hat sie schon eine Ausbildung ??
Bevor hier eine Antwort gegeben werden kann solltest Du erst mal die obigen Fragen beantworten.
Gruss Andy
Wie alt ist sie, Sie ist 19 oder 20 Jahre alt
was genau macht sie Sie macht eine schulische Ausbildung zur Sozialhelferin
und warum wohnt sie nicht mehr bei den Eltern. Ich weiß nicht genau wieso sie nicht mehr zu hause wohnt
Hat sie schon eine Ausbildung ?? Sie hatte eine ausbildung angefangen aber nicht beendet
na das sind ja schon mal Daten
also bei einer schulischen Berufsausbildung sollte sie eigentlich Anspruch auf Schüler BAföG haben, das ist allerdings abhängig vom Einkommen der Eltern. Eventuell hätte sie auch einen Unterhaltsanspruch an die Eltern allerdings kommt es drauf an warum sie ausgezogen ist. Hartz 4 bzw. ALG II gibts wohl nicht, weil unter 25 jährige ohne abgeschlossene Ausbildung keinen Anspruch haben.
Gruss Andy
Und was ist mit Kindergeld kann sie es beantragen?
Bafög wurde ihr abgewiesen weil die Eltern (meine ich ) 194€ haben und dürfen ja nur bis 192€ haben
Warum den keine elternunabhängiges Bafög? sie wohnt doch nicht mehr zu hause!!
Wo kann sie unterhalt einklagen?
elternunabhängiges BAföG gibts nur wenn man eine Ausbildung abgeschlossen hat die mind. 3 Jahre gedauert hat und im Anschluss 3 Jahre erwerbstätig war. Kindergeld können die Eltern beantragen und an sie weiterreichen. Falls die Eltern das nicht tun kann sie selbst zur Kindergeldkasse gehen und Überleitung beantragen.
Ob es ratsam ist Unterhalt einzuklagen sei mal dahingestellt. Sie sollte vielleicht mal mit den Eltern über Unterhalt reden. Wenn das natürlich nix kommt kann sie mit Beratungshilfeschein -gibts beim Amtsgericht- einen Anwalt mit ihren Interessen beauftragen und Unterhalt anwaltlich oder evtl. dann eben gerichtlich einfordern. Könnte aber nach hinten losgehen, wenn die Eltern ihr Wohnung und Verpflegung angeboten haben und sie das nicht wollte.
Gruss Andy
Also muss sie gucken ob sie Unterhalt von den Eltern bekommt und ob sie das Kindergeld bekommt und davon leben.
Ist ja toll....
Hoffe das klappt danke für deine Hilfe.
Sie hat im Moment fast nichts...