Hallo!
Ich bin als studentischer Vater sowohl BAFöG- als auch Wohngeld-berechtigt. Nach einigem Hin und Her habe ich nun einen positiven Bescheid erhalten, die Berechnung siehst wie folgt aus:
insgesamt zu berücksichtigende Miete: 130,16 EUR
[INDENT](ergab sich aus 403,68 EUR Gesamtmiete minus 42,28 EUR Heizkosten minus 7,92 EUR Warmwasser plus 37 EUR Betrag für Heizkosten = 390,48 EUR geteilt durch drei. Das mit dem Abziehen und zurechnen verstehe ich auch nicht ganz.)[/INDENT]
Einnahmen anderer Art: 2208 EUR (Kindergeld)
Leistungen zur Ausbildung: 1536 EUR (BAFöG)
Einkünfte aus nichtselbst. Tätigkeit: 1291,68 - 920 (Werbungskosten) = 371,68 EUR (SHK-Job)
anrechenbares monatliches Gesamteinkommen: 322,39 EUR (ergibt sich aus 4115,68 minus 6 Prozent Abzug geteilt durch 12)
Also 78 Euro Wohngeld. Soweit, sogut! Mich irritiert nur, dass meine SHK-Tätigkeit nun als nichtselbst. Tätigkeit angerechnet und Werbungskosten abgezogen wurden. Vergangenes Jahr hatte ich auch schon eine SHK-Stelle (die wesentlich höher vergütet war) und Wohngeldantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Damals wurde der SHK-Lohn allerdings angerechnet als "Pauschal versteuerte Einnahmen", ohne Abzug von Werbungskosten.
Habe ich "Glück" gehabt und wurde nun falsch berechnet?
MfG
Pfirsich