Hallo,
ich habe meinen Bewilligungszeitraum für mein Praxissemester in der Schweiz ausgesetzt. Dort hätte wäre nach der Einkommens-Anrechnung wohl nicht viel übrig geblieben. Also habe ich mit dem zuständigen Amt in Augsburg vereinbart den BWZ mit dem Semester danach wieder zu starten.
Jetzt werde ich jedoch nach dem Praktikumsvertrag gefragt? Kann mir denn für den jetzt mit März 2010 startenden BWZ noch rückwirkend mein erhaltenes Praktikumsgehalt angerechnet werden?
Nach §22 zählt nur das Einkommen im BWZ.
Wer weiß was?
Die Schweizer Praktikumsfirma behandelt die Verträge streng vertrauglich, muss ich nun dennoch den Vertrag an das Bafög-Amt aushändigen?