Elterunabhängig oder doch Schülerbafög?

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  • Hallo Ihr,


    ich bin 22 Jahr alt, habe 2004 meine Mittlere Reife erlangt und drei Jahre darauf meine Ausbildung als Bürokommunikationskauffrau beendet. Seither arbeite ich in meinem Lehrbetrieb und war zwischenzeitlich 8 Monate in Neuseeland.


    Nun habe ich mich entschieden doch noch über das BKFH (gleiche wie die BOS) mein Fachabitur in einem Jahr nachzuholen. Ich wohne derzeit noch in Bayern bei meinen Eltern. Möchte aber die Schule in Heidelberg (Bawü) besuchen.


    Irgendwie komm ich mit dem Bafög Zeug nicht ganz klar. Ist für mich nun das Schülerbafög oder doch das Elternunabhänge Bafög das richtige? Der Antrag wird glaube ich an den Ort der Schule (also bei mir Heidelberg) gestellt, ist das richtig? Ich müsste ja auch ein recht auf Kindergeld haben. Wo genau kann ich das denn wieder beantragen? Hab dies ja schon seit ich 17 Jahre alt bin nicht mehr erhalten.


    Bin um jede Hilfe dankbar!


    Viele Grüße


    Antonia

  • Hallo Antonia,


    Zitat

    Nun habe ich mich entschieden doch noch über das BKFH (gleiche wie die BOS) mein Fachabitur in einem Jahr nachzuholen. Ich wohne derzeit noch in Bayern bei meinen Eltern. Möchte aber die Schule in Heidelberg (Bawü) besuchen.


    Mit dem Begriff "BKFH" kann ich nichts anfangen.


    Um welche Ausbildungsstättenart handelt es sich denn nach dem Ausbildungstättenverzeichnis Baden-Württemberg (z.B. "Kolleg" oder "Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt")? Dann kann ich Dir mehr erzählen.


    Zitat

    Ich müsste ja auch ein recht auf Kindergeld haben.

    Vermute ich auch. Muss Dir aber jemand anders beantworten.


    Falls KG, wird's nicht aufs BAföG angerechnet.


    Gruß

  • Hallo Snowblind,


    danke schon mal für deine Hilfe :)


    Also BKFH heißt Berufskolleg Fachhochschulreife - Voraussetzung für diese einjährige Schule ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Mittlere Bildungsabschluss. In dem Ausbildungstättenverzeichnis zeigt es mir leider nichts an wenn ich alles eingebe :(


    Ich hab mir den Artikel und elterunabhängiges Bafög schon durchgelesen. Dort steht für Kolleg und Abendgymnasium ist eine Förderung möglich. Ist unter dieses "Kolleg" auch das Kolleg was ich besuche miteinbezogen? Ich weiß von Bekannten, welche die BOS in Bayern besuchen (ist sozusagen das gleiche wie das BKFH in Bawü), die bekommen dieses elternunabhängiges Bafög!


    Oh je...mich verwirrt dieses Bafög :( Bin leider dringend auf dieses Bafög angewiesen. Meine Eltern könnten zwar zahlen, aber werden es nicht tun. Halten von meinem Vorhaben nichts und werden alles mögliche tun es zu verhindern. Deshalb brauch ich unbedingt dieses elternunabhängige!

  • Hallo Antonia,


    tja, 'ne Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, ist im BAföG was anderes als ein Kolleg. Die wird nicht von vornherein elternunabhängig gefördert, sondern - bei Dir jedenfalls - nur dann, wenn Du nach der dreijährigen Ausbildung drei Jahre erwerbstätig warst und in dieser Zeit genug verdient hast, um Dich selber zu unterhalten.


    Wenn nicht elternunabhängig, und Deine Eltern zahlen nicht, kannst Du mit einem Vorausleisungsantrag zu Deinem Geld kommen.


    Zuständig ist das Amt am Wohnsitz Deiner Eltern (Kreis oder kreisfreie Stadt).


    Die BOS in BY und in einigen anderen Bundesländern wird tatsächlich wie ein Kolleg und damit anders gefördert.

  • Oh nein, das darf doch nicht wahr sein.


    Aber wenn ich beim Bafög Rechner Fachoberschulklasse mit Berufsausbildung eingebe kommt mir bei elterunabhängigen Bafög ein Satz von 595 EUR.



    Ich habe meine Ausbildung Sept. 01.09.2004 angefangen und arbeite nun bis 31.08.2010 d.h. ich komme dann auf 6 Jahre Erwerbtätigkeit. Nach 6 Jahren hab ich doch dann trotzdem ein Anspruch auf elternunabhängiges Bafög. Ich war in diesen 6 Jahren für 8 Monate im Ausland. Dort habe ich aber work and travel gemacht (sprich auch gearbeitet, Sprachschule besucht) da ich mein Englisch für meinen Betrieb verbessern musste. Gibt es da ne Möglichkeit dadurch die 6 Jahre Erwerb nachzuweisen? Oder Schülerbafög....gibt es da denn keine Möglichkeit?

  • Zitat

    ...Ich war in diesen 6 Jahren für 8 Monate im Ausland. Dort habe ich aber work and travel gemacht (sprich auch gearbeitet, Sprachschule besucht) da ich mein Englisch für meinen Betrieb verbessern musste....


    Wenn Du die Höhe Deiner Einkünfte nachweisen kannst, könnte das klappen.


    Warum denn nicht im Zweifel über einen Vorausleistungsantrag? Deine Eltern sind doch vermutlich gar nicht mehr zu Ausbildungsunterhalt verpflichtet, oder? Da sollten sie doch den nervigen Schriftkram abkönnen, wenn sie ihre Tochter gefördert wissen.

  • Was ist dieser Vorausleistungsantrag? Hab ich noch nie gehört :confused:


    Meine Eltern unterschreiben alles, solange Sie nicht bezahlen müssen. Ist ein schwieriger Fall...halten Schulen für nutzlos und würden mich dafür NIE finanziel unterstützen :( Echt traurig...aber ich werde Sie nicht mehr ändern können. Soll arbeiten gehen und nicht in Schulen hocken :(

  • Bei elternabhängiger Förderung sind Deine Eltern in dem Moment, in dem Du das Amt betrittst, zur Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse verpflichtet. Ihr Einkommen wird angerechnet, soweit es "über dem Satz" liegt.


    Ob sie Dir dann Unterhalt zu Recht verweigern, ist 'ne zivilrechtliche Frage. Bei diesem Ausbildung- und Berufsweg vermute ich es.


    Wenn sie Dir den Unterhalt verweigern, kannst Du beim Amt einen Vorausleistungsantrag stellen; dann werden Dir die verweigerten Beträge aus- bzw. nachgezahlt. Den Antrag solltest Du ggf. so schnell wie möglich stellen, damit Dir nichts verloren geht. Lass Dich aber auch beraten (Übergang des Unterhaltsanspruchs).


    Wird vorausgeleistet, wird das Amt überlegen und prüfen.


    Gibt's keinen Unterhaltsanspruch, sind die vorausgeleisteten Beträge fürs Amt verloren. Es passiert nichts weiter, und alle anderen sind froh. Den Schriftwechsel mit dem Amt sollten Deine Eltern verkraften können.


    Gibt's einen Unterhaltsanspruch, wird das Amt den Unterhalt von Deinen Eltern (zurück-)fordern und ggf. gerichtlich vorgehen. Das ist dann aber auch okay so, weil sie es dann eben sind, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

  • Danke für deine Hilfe! :)


    Hab mich heute nochmal beim Bafög-Amt erkundigt. Du hast vollkommen recht und ich werde nur elternabhängiges Bafög bekommen können. BKFH zählt zur Fachoberschule und die BOS zu einem Kolleg. Warum dies genau so ist, ist mir allerdings ein Rätsel. BOS und BKFH machen genau das gleiche (gleiche Zeit, gleichen Abschluss, gleiche Stundenanzahl...alles exakt gleich). Nur das eine wird elterUNabhängig gefördert und das andere nicht :( Na ja, ich muss mich damit abfinden, aber gerecht ist es nicht.

  • Ne...leider nicht. Bzw. entspricht in BaWü. dieses BKFH ja diesen BOS Klassen in Bayern. Es ist einfach exakt das gleiche nur mit einem anderen Namen. Sowas ist echt ärgerlich! Aber bin ja irgendwie selbst Schuld...hätte mich vorher genau erkundigen müssen...aber für mich gab es gar nichts anderes als dass es auch elterUNabhängig gefördert wird. Beim nächsten Mal bin ich klüger :) Werd mit meinen Eltern nochmal reden und auf Unterstützung hoffen, möchte diese "Zwangszahlung" absolut vermeiden :(