Studienabbruch nach 3 Semester, neues Studium

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  • Hallo,
    ich habe nun ebenfalls eine Frage:
    Ich habe 3 Semester auf Lehramt studiert, mich dann aber exmatrikuliert um ein anderes Studium anzufangen. Dies hat nun noch nicht begonnen. Ich bin zwar schon dort immatrikuliert, denke nun aber darüber nach, mich wieder zu exen und ein Semester Pause zu machen. Ich gehe davon aus, dass mir, sofern ich mich bald exmatrikuliere, dieses dann nicht als studiertes Semester angerechnet wird. Eine Exmatrikulation ist ja oft während einer gewissen Frist so möglich.


    Meine Frage nun: Wenn ich dann zum Wintersemester ein neues, anderes Studium beginne, habe ich dann noch Anspruch auf Bafög? Ich habe bisher 1 Semester von den 3 studierten Bafög bezogen.



    Danke!

  • Zitat

    Ich gehe davon aus, dass mir, sofern ich mich bald exmatrikuliere, dieses dann nicht als studiertes Semester angerechnet wird.


    So ist es. Kann ich Dir auch in Deinem eigenen Interesse nur wärmstens ans Herz legen.


    Zitat

    Wenn ich dann zum Wintersemester ein neues, anderes Studium beginne, habe ich dann noch Anspruch auf Bafög?


    Möglich. Aus welchen Gründen hast Du denn das Lehramtsstudium aufgegeben bzw. gewechselt? Was wirst Du im Oktober beginnen?


    Zitat

    Ich habe bisher 1 Semester von den 3 studierten Bafög bezogen.


    Spielt keine Rolle.

  • Das Lehramtsstudium habe ich aufgegeben, da ich gemerkt habe, dass ich nicht als Lehrerin arbeiten möchte und kann.
    Zum einen habe ich festgestellt, dass die inhaltlichen Komponenten, speziell die pädagogisch-didaktischen, aber auch die fachspezifischen, mich nicht interessieren und mir im theoretischen Verständnis, aber auch in der praktischen Umsetzung nicht liegen (das könnte ich nun natürlich noch weiter ausführen). Zum anderen habe ich festgestellt, dass ich das spätere Unterrichten nicht möchte. Ich habe gemerkt, dass das nicht einfach nur "anfängliche Einstiegsprobleme" sind, sondern dass ich das nicht machen möchte. Die Sicht auf den Beruf des Lehrers ist durch die eigene Schulzeit wahrscheinlich immer etwas verklärt.


    Ich habe nun noch ein wenig im Internet recherchiert und demnach läge, wenn ich mich sofort exmatrikulieren und das Semester somit nicht als studiertes Semester angerechnet bekomme, eine Unterbrechung des Studiums mit späterem Fachrichtungswechsel bei mir vor, was den gleichen Bedingungen wie ein sofortiger Fachrichtungswechsel unterliegt.


    Anbei hätte ich dazu nun eine Frage: Hätte ich mit meiner Begründung denn Chancen auf erneutes Bafög? Ich gehe davon aus, dass die Begründung weit aus ausführlicher beschrieben werden muss, als ich es getan habe. Das wäre aber nicht das Problem. Ich gehe davon aus, dass in meinem Fall ein "schwerwiegender bzw. grundsätzlicher Neigungswandel" vorliegt.


    Im Oktober würde ich entweder ein Zahnmedizinstudium oder eventuell ein Jurastudium beginnen. Das sind inhaltlich erst mal sehr verschiedene Dinge, aber ich möchte mich zunächst auch erst einmal gründlich informieren, wie beide Studiengänge aufgebaut sind, welche inhaltlichen Komponenten exakt gelehrt werden, welche Berufsmöglichkeiten sich mit dem Studium ermöglichen lassen etc. Ich werde mich dahingehend auch in die entsprechenden Vorlesungen setzen. Bei Zahnmedizin habe ich das schon getan.




    Danke!

  • Hier gibt es leider keine Editierfunktion (oder ich habe sie nicht gefunden?), daher der Nachtrag:


    Ich habe ja nun 3 Semester studiert. Wenn ich nun das Fach, für welches ich nun immatrikuliert bin, auch ein 1 Semester studieren würde, hätte ich dann Anspruch bzw. Chancen auf erneutes Bafög? Ich hätte dann insgesamt 4 Semester studiert und zweimal abgebrochen. Ich gehe mal davon aus, dass man dann nichts bekommt, richtig?
    Rein hypothetische Frage ;)


    Danke

  • Zitat

    Das Lehramtsstudium habe ich aufgegeben, da ich gemerkt habe, dass ich nicht als Lehrerin arbeiten möchte und kann.
    Zum einen habe ich festgestellt, dass die inhaltlichen Komponenten, speziell die pädagogisch-didaktischen, aber auch die fachspezifischen, mich nicht interessieren und mir im theoretischen Verständnis, aber auch in der praktischen Umsetzung nicht liegen (das könnte ich nun natürlich noch weiter ausführen). Zum anderen habe ich festgestellt, dass ich das spätere Unterrichten nicht möchte. Ich habe gemerkt, dass das nicht einfach nur "anfängliche Einstiegsprobleme" sind, sondern dass ich das nicht machen möchte. Die Sicht auf den Beruf des Lehrers ist durch die eigene Schulzeit wahrscheinlich immer etwas verklärt.


    Das nennen BAföG-Menschen einen Neigungswandel.


    Zitat

    Ich habe nun noch ein wenig im Internet recherchiert und demnach läge, wenn ich mich sofort exmatrikulieren und das Semester somit nicht als studiertes Semester angerechnet bekomme, eine Unterbrechung des Studiums mit späterem Fachrichtungswechsel bei mir vor, was den gleichen Bedingungen wie ein sofortiger Fachrichtungswechsel unterliegt.

    Das ist zutreffend.


    Zitat

    Ich gehe davon aus, dass in meinem Fall ein "schwerwiegender bzw. grundsätzlicher Neigungswandel" vorliegt.

    Auch das trifft zu. Für die Aufgabe des Lehramtsstudiums bzw. für den Wechsel ins Zahnmedizin- oder Jurastudium hast Du den nach dem Gesetz erforderlichen wichtigen Grund. Wenn Du Dich für das Interregnumssemester beurlauben oder exmatrikulieren lässt.


    Zitat

    Hätte ich mit meiner Begründung denn Chancen auf erneutes Bafög?

    Ja.


    Für die letzten drei Semester des neuen Studienganges vor Erreichen der Regelstudienzeit erhältst Du allerdings Bankdarlehen (Volldarlehen, verzinslich).


    Zitat

    Wenn ich nun das Fach, für welches ich nun immatrikuliert bin, auch ein 1 Semester studieren würde, hätte ich dann Anspruch bzw. Chancen auf erneutes Bafög? Ich hätte dann insgesamt 4 Semester studiert und zweimal abgebrochen. Ich gehe mal davon aus, dass man dann nichts bekommt, richtig?

    Richtig! Lass Dich rückwirkend beurlauben.


    Zitat

    Rein hypothetische Frage

    Das hoffe ich doch!


    Zitat

    Hier gibt es leider keine Editierfunktion (oder ich habe sie nicht gefunden?),...

    Geht mir auch oft so.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Ein paar klitzekleine Fragen hätte ich allerdings noch, nur zur Vergewisserung:


    Ich habe mich am Freitag immatrikuliert. Wenn ich mich nun morgen oder übermorgen (in jedem Fall so schnell wie möglich) exmatrikulieren werde, wird mir dieses Semester nicht als studiertes angerechnet, oder? Die Uni zahlt einem bis zum 30.4. den Semesterbeitrag auf Antrag zurück, ich gehe davon aus, dass mir das Semester dann nicht als studiertes angerechnet wird, sondern ich nur als 3 Semester studiert gelte, richtig?
    Ich werde mich morgen früh direkt telefonisch an die Uni wenden und nachfragen, aber vielleicht weiß hier ja jemand dazu was.


    Sollte dies nun nicht möglich sein mit der rückwirkenden Exmatrikulation, dann habe ich zum WiSe auch Anspruch auf Bafög, wenn ich mich beurlauben lasse für dieses SoSe?


    Und kann es sein, dass das Bafög-Amt meine Begründung eventuell nicht anerkennt?


    Sonst wäre alles geklärt, vielen Dank :)

  • Zitat

    ...ich gehe davon aus, dass mir das Semester dann nicht als studiertes angerechnet wird, sondern ich nur als 3 Semester studiert gelte, richtig?

    Wenn Du rückwirkend zum 1.4. exmatrikuliert wirst: Ja.


    Zitat

    Sollte dies nun nicht möglich sein mit der rückwirkenden Exmatrikulation, dann habe ich zum WiSe auch Anspruch auf Bafög, wenn ich mich beurlauben lasse für dieses SoSe?

    Ja.


    Zitat

    Und kann es sein, dass das Bafög-Amt meine Begründung eventuell nicht anerkennt?


    [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/a020.gif] Was willst Du jetzt noch hören/lesen? So, wie Du das schilderst, hast Du - unter den von mir genannten Bedingungen - ganz klar einen Förderungsanspruch. Wenn das Amt trotzdem nein sagt, bleibt Dir halt nur der Beschwerde- bzw. der Rechtsweg.

  • habe eben auf der homepage folgendes gelesen:


    In der Regel wird die Exmatrikulation mit Ende des Semesters wirksam. Bei der Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung sind Sie ab dem Datum der Exmatrikulation nicht mehr an der Universität als Student/in eingeschrieben. Ihr Studierendenstatus wirkt in diesem Fall nicht bis zum Ende des laufenden Semesters. Sie sind verpflichtet, gegenüber anderen Behörden (z.B. Amt für Ausbildungsförderung, Kindergeldstelle) wahrheitsgemäße Angaben über die Exmatrikulation und die damit verbundene Änderung Ihres Status im laufenden Semester zu machen. Fach- und Hochschulsemester zählen trotz Exmatrikulation weiterhin für das laufende Semester.


    Bafög kann ich damit also vergessen, richtig?

  • habe eben auf der homepage folgendes gelesen:


    In der Regel wird die Exmatrikulation mit Ende des Semesters wirksam. Bei der Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung sind Sie ab dem Datum der Exmatrikulation nicht mehr an der Universität als Student/in eingeschrieben. Ihr Studierendenstatus wirkt in diesem Fall nicht bis zum Ende des laufenden Semesters. Sie sind verpflichtet, gegenüber anderen Behörden (z.B. Amt für Ausbildungsförderung, Kindergeldstelle) wahrheitsgemäße Angaben über die Exmatrikulation und die damit verbundene Änderung Ihres Status im laufenden Semester zu machen. Fach- und Hochschulsemester zählen trotz Exmatrikulation weiterhin für das laufende Semester.


    Bafög kann ich damit also vergessen, richtig?


    Das ist nicht sicher.


    Die Hochschulen regeln sowas nach meiner Kenntnis in ihren Satzungen o.ä. Nach meinen Erfahrungen ist eine rückwirkende Exma oder Beurlaubung in diesem frühen Stadium immer möglich. Ich bin hier aber kein Experte.


    Auch bei rückwirkender Exmatrikulation oder Beurlaubung zählt das betreffende Semester förderungsrechtlich nicht als Fach- oder Hochschulsemester. Das mag hochschulrechtlich anders sein.


    Zitat

    Studienanfänger können auch nicht beurlaubt werden.

    Mag sein. Ich kenne Hochschulen, die machen das.


    Du hattest ja sowieso vor, die Hochschule morgen zu kontaktieren. Schildere Deine Situation und gib zu verstehen, um was es geht. Die meisten Hochschulen haben für so was Verständnis.


    Vllt ist es auch eine gute Idee hinzugehen, wenn Du merkst, dass tel. nicht die für die Situation erforderliche Geduld vorhanden ist.

  • Hallo,
    hat alles wunderbar geklappt.
    Nun nur noch eine Frage: Muss ich dem Bafög-Amt mitteilen, dass meine Exmatrikulation an der vorigen Uni zurückgezogen wurde (ich also ganz normal weiterstudiere) und quasi an der anderen nur für 2 Tage eingeschrieben war? Im Grunde ändert sich ja nichts und ein Fachrichtungswechsel liegt nicht zudem nicht vor.
    Oder bekommt das Bafög-Amt ohnehin von den Universitäten mitgeteilt, was Immatrikulationen und Exmatrikulationen der jeweiligen Personen anbelangt?

  • Zitat

    Nun nur noch eine Frage: Muss ich dem Bafög-Amt mitteilen, dass meine Exmatrikulation an der vorigen Uni zurückgezogen wurde (ich also ganz normal weiterstudiere) und quasi an der anderen nur für 2 Tage eingeschrieben war? Im Grunde ändert sich ja nichts und ein Fachrichtungswechsel liegt nicht zudem nicht vor.

    Tut mir leid, ich verstehe gar nichts mehr. Was heißt das? Ein viertes Lehramtssemester? Wurdest Du rückwirkend zum 1.4. von der anderen Uni exmatrikuliert?

  • Hallo,


    richtig, ich studiere nun doch weiter wie bisher ohne irgendwelche Änderungen. Nein, die andere Uni hat mich nicht rückwirkend zum 1.4. exmatrikuliert, sondern auf das Datum des Tages, an dem ich mich habe exmatrikulieren lassen.
    Allerdings ist das kein Problem und wird auch nicht als Fachrichtungswechsel vom Bafög-Amt angesehen (da Studium nicht angetreten, nur wenige Tage immatrikuliert etc.), was ich bereits sicher weiß.