Guten Morgen,
ich würde mich freuen, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten:
Ich werde ab diesem Herbstsemester studieren und gehe davon aus, einen Unterhaltsanspruch von 640 Euro zu haben.
Meine Eltern (geschieden) sind beide Berufstätig, verdienen aber unterschiedlich. Wie berechnet sich der jeweilige Anteil von den 640 Euro (minus Kindergeld), die mir jeder zahlen muss. Werden einfach die Nettogehälter ins Verhältnis gesetzt?
Ich freue mich auf die Antworten.
Vielen Dank.
John