Wird Kindergeld angerechnet ?

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  • Hallo ich habe zusammen mit meinem Freund eine eigene Wohnung.Wir sind beide noch im 1.Ausbildungsjahr und verdienen 520 netto. Außerdem bekommen ich Urlaubs und Weihnachtsgeld und mein Freund Weihnachtsgeld.
    Des weiteren bekommen wir das Kindergeld was uns zusteht.
    Jetzt würde ich gerne wissen ob das Kindergeld als Einkommen mitgerechnet wird. Habe da nämlich irgendwie unterschiedliche Antworten zu gefunden.
    Des weiteren würde mich interessieren ob wir Wohngeld bekommen würden.
    Für unsere Wohnung zahlen wir 470 Euro warm.


    Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar


    anni3190

  • Hallo,


    Zitat

    Des weiteren bekommen wir das Kindergeld was uns zusteht.


    Falsch. Das Kindergeld steht Euch nicht zu, sondern Euren Eltern.


    Zitat

    Des weiteren würde mich interessieren ob wir Wohngeld bekommen würden.


    Nein. Ihr habt beide Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe, was einen Wohngeldanspruch ausschließt.


    Gruß!

  • Bei der Berufsausbildungsbeihilfe wird doch nach dem Einkommen der Eltern geschaut. Und da verdienen unsere Eltern zu viel, d.h. ja sie müssten uns unterstützen. Jedoch schauen die sich nur die Einkünfte der Eltern an und nicht die regelmäßigen Ausgaben. Somit ist es unseren Eltern nicht möglich uns finanziell zu unterstützen.


    Zum Kindergeld: Wenn wir doch nicht mehr zu Hause wohnen und beide über 18 sind steht uns doch das Kindergeld zu und nicht meinen Eltern oder ? Schließlich haben sie keine Kosten mehr durch uns. Oder sehe ich das falsch ?


    anni3190

  • Hallo,


    Zitat

    Oder sehe ich das falsch ?


    Ja, Du siehst das falsch. Allerdings sind die Eltern verpflichtet, Unterhalt in mindestens der gleichen Höhe wie das Kindergeld an Euch zu leisten.


    Zitat

    Jedoch schauen die sich nur die Einkünfte der Eltern an und nicht die regelmäßigen Ausgaben. Somit ist es unseren Eltern nicht möglich uns finanziell zu unterstützen.


    Wenn Du Dich damit zufrieden gibst....


    Wenn BAB wegen zu hohen Einkommen der Eltern abgelehnt wurde, besteht dennoch kein Anspruch auf Wohngeld oder andere Zuschüsse und Ihr müßt Euch an Eure Eltern in Sachen Unterhalt halten.


    Gruß!

  • Hallo,


    Zitat

    Ich muss mich wohl damit zufrieden geben, oder ?


    Zumindest, was staatliche Zuschüsse betrifft, hast Du kaum Chancen auf irgendwelche Hilfen. Deine Eltern haben ein relativ hohes Einkommen, aus dem sie Deinen Unterhalt finanzieren können/müssen - Du solltest hier ansetzen und mit Deinen Eltern ein klärendes Gespräch führen, zumal Du - wie gesagt - keine staatlichen Hilfen zu erwarten hast.


    Gruß!

  • Kindergeld kommt immer den Kindern zu Gute.


    Das heisst ist man volljährig und zieht aus dem Elternhaus aus, ist man selbst Bezugsberechtigter für das Kindergeld soweit man eine Schule etc.besucht oder eine Berufsausbildung erlernt!


    Die Eltern müssen es nicht mehr empfangen da schlicht das Kindergeld dann seinen Zweck nicht mehr erfüllen würde.


    Ansonsten müssen sie es auszahlen wenn es auf ihr Konto geht.
    Also ab zur Familienkasse und Bankverbidung abändern lassen!

  • Hallo,


    benutzer82 : Und was meine ich wohl mit dem Satz


    Zitat

    Allerdings sind die Eltern verpflichtet, Unterhalt in mindestens der gleichen Höhe wie das Kindergeld an Euch zu leisten.


    Ich weiß ja nicht, warum Du das nochmal wiederholen mußt. Ansonsten ist Dein Ratschlag mit dem Abzweigungsantrag (bei dem es eben nicht nur um die "Änderung der Bankverbindung" geht) gar nicht so einfach, wie Du es darstellst - besondern, wenn sich noch mehrere andere kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt der Eltern befinden.


    Gruß!

  • Hoppel


    Sagen wir mal ich habe es nur erläutern wollen:


    Ja dann sind sie unterhaltspflichtig das ist auch richtig.
    Aber warum den so umständlich und bürokratisch?


    Außer Haus Modell:
    Variante A: Familienkasse ---> Eltern ---> Kind
    Variante B: Familienkasse ---> Kind


    Wozu eine ähnliche Treuhandschaft?


    Noch dazu:
    Manchmal ist der Hintergrund vom Auszug aus dem Elternhaus nicht immer positiv besonnen. Und überhaupt kann man mit einem "Abzweigunsantrag" jene zuvorkommende Schwierigkeiten ausmerzen. Rein prophylaktisch also.
    Pflichten sind eine schöne Sache solange sie eingehalten werden wenn nicht wird es mühselig und ärgerlich trotz Rechten!


    So schwer ist das auch nicht das KG auf sein Konto fliessen zu lassen. Das ist nur noch reine Klärungssache der Familienkasse und natürlich der Mitteilungspflicht der Eltern.
    Bei mir war es jedenfalls kein großes Problem.


    Und nein ich hatte keine Probleme mit meinen Eltern oder ähnlich.