Grüß Gott...
zur Situationsschilderung: Ich - deutscher Staatsbürger; studierte 2 Semester auf inländischer Universität (dort Förderung nach Inlandsbafög), danach Studiumsabbruch und Wechsel nach Österreich auf ähnlichem, jedoch nicht komplett gleichen Studiengang. 5 Prüfungsleistungen vom Vorstudium konnten anerkannt werden. In Österreich vorerst regulärer Studiumsgang, Auslandsbafög wurde bewilligt und für das erste Semester ausgezahlt.
Gegen Mitte 3. Semester musste ich (- die genauen Gründe möchte ich hier jetzt nicht ausbreiten aber ich sag mal dazu dass es sehr gute Gründe waren), zu einer 3 monatigen Behandlung in eine psychotherapeutische Klinik. Das eine Behandlung anstehen wird war einige Monate vorher schon absehbar, jedoch nicht der verspätete Beginn.
Denn da die Klinik die Aufnahme mehrfach nach hinten verschoben hatte (der Aufnahmetermin pendelte letztendlich zwischen August und Dezember - als temporäre Überbrückung wurden Psychopharmaka verschrieben) wurde beschlossen das Wintersemester denoch zu beginnen. Anfang Dezember kam dann allerdings ein verbindliches Aufnahmeangebot, welches Aufgrund der sich verschlechternden gesundheitlichen Lage von mir angenommen wurde, mit den Konsequenz dass keine Beurlaubung vom Semester mehr möglich war und noch fehlende Prüfungen aus dem Sommersemester nicht geschrieben werden konnten (das ging auch aus formalen Gründen nicht, die Krankenkassen gestatten bei stationärer Behandlung keine Auslandsaufenthalte). Ich bin jetzt bedingt durch diesen Krankenhausaufenthalt - zu dem ich auch stehe weil er gesundheitlich bitter notwendig war - im 4. Semester mit dem Stand von Mitte 2. Semester (ich studiere nach dem Bachelor/Master System).
Mitte Februar meldete sich dann das BaföG Amt mit der Bitte um erneuten Notennachweis und der Übermittlung von Formblatt 5 (Studienerfolgsnachweis) und Fristsetzung bis 14.03.
Ich habe dem Amt daraufhin so in etwa dass was ich hier in dem Beitrag schreibe auch als Antwortschreiben geschickt (beigefügt eine Bestätigung der Klinik über den Behandlungszeitraum), bisher ohne Antwort (wie immer). Der Wegfall des Bafögs wäre für mich finanziell eine ziemliche Katastrophe, was könnte ich da jetzt noch tun? Bitte hier keine "schlauen" Antworten - ich arbeite auch für mein Studium, aber das alleine reicht nicht.
Mich würde da auch noch interessieren worin die Legitimation dieser Notenkontrolle liegt? Beim Bachelor gibt's doch keine Zwischenprüfung mehr? Auf der Rückseite steht auch etwas von 5. Semester bzw. 4. aber die Aufforderung des BaföG Amtes ging zum Ende des 3. Semesters ein.
Ich hab denen auch einen nochmaligen Hinweis beigefügt dass ich damals beim wechsel NICHT ins 3. Fachsemester eingestuft wurde sondern neu begonnen hab.
Vielen Dank für eure Hilfe....
Lg