Hallo liebe Mitstudierende und Bafögexperten,
ich habe eine kurze Frage und würde mich über viele Antworten freuen.Es geht um den Übungsleiterfreibetrag und die Einkommensgrenze.
Ich studieren in Wien und wurde die ganze Zeit durch das Auslandsbafög gefördert.
Wie die Jungfrau zum Kind kam ich zu einer Tätigkeit neben dem Studium die mir richtig spass machte und in der ich auch genug Geld verdiente.
Nun ist es so, dass ich WEIT über die Einkommensgrenze gekommen bin, dies aber schon im August (mitte des BWZ) gemeldet habe.
Heute habe ich gelesen, dass es diesen Übungsleiterfreibetrag in höhe von 2100 € jährlich gibt für Pflege von Behinderten oder alten Menschen. Dies tue ich ja.
Kann ich einen Antrag stellen das mir das auf den letzten BWZ angerechnet wird als "erhöhten" Freibetrag, weil das ist ja kein "Einkommen"nach Baföggesetz laut § 26. Also quasi 4800€+2100€ weil ich ja in diesem Bereich tätig bin?
Würde mich wirklich interessieren. Steuerlich interessiert es mich jetzt nicht so, da ich in Österreich uneingeschränkt steuerpflichtig bin.
Hat jemand ne Idee zu?
Viele Grüße
Lee