Unterhalt für studierenden Sohn

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Mein sohn ist 21 Jahre alt und wird mit seinem Studium im
    Sommer beginnen, das Jugenamt hat mir mitgeteilt nicht mehr zuständig zu sein.
    Das Problem ist, dass sein Vater jeglichen kontakt ablehnt.
    Mein Sohn lebt in meinem Haushalt und erhält weiterhin kindergeld an wen müssen wir uns wenden bezüglich des Unterhalts??

  • Mein Sohn lebt in meinem Haushalt und erhält weiterhin kindergeld an wen müssen wir uns wenden bezüglich des Unterhalts??


    An den Vater. Erstmal schriftlich auffordern, wobei du auch dein Einkommen offenlegen musst, da ihr beide barunterhaltspflichtig seit.


    Reagiert der Vater nicht, bleibt nur der Gang des Sohnes zum Anwalt.

  • Alternative Möglichkeit: BAföG-Antrag stellen und den gleich mit einem Vorausleistungsantrag verbinden. Dann geht das BAföG-Amt ggf. gegen den sich verweigernden Vater vor, und der Sohn kann in Ruhe studieren.