Hallo,
folgende Situation:
Ich erhalte BaföG und ein privates Stipendium.
Dabei wird mein monatlicher BaföG-Satz um die Hälfte des Stipendiums gekürzt, da das Stipendium für den Lebensunterhalt ist.
Nun interessiert mich, ob die nicht angerechnete Hälfte des Stipendiums als Einkommen gewertet wird?
Also ob von den 400 Euro, die man im Schnitt monatlich nebenher verdienen darf, ohne dass der BaföG-Satz gekürzt wird, die Hälfte meines Stipendiums abgezogen wird?
Bsp:
BaföG-Satz: 400
Stipendium: 300
Anrechnung auf BaföG-Satz: 145
Neuer BaföG-Satz: 255
Nicht angerechneter Betrag des Stipendiums: 155
Gelten die 155 Euro nun als monatliches Einkommen?
Und wird dadurch mein anrechnungsfreier Betrag pro Monat (400 Euro) gekürzt?
Vielen Dank.
gruß
Nuramon