Hallo,
aus den Antworten für "Morgentau" bin ich nicht recht schlau geworden. Deshalb bitte ich auch für mich um Antworten bezüglich des Mindesteinkommens für den Wohngeldantrag.
Ab März beziehe ich ALG-1 in Höhe von 317,- nach heute erhaltenem Bescheid. Auf mein Konto gehen der Unterhalt für meinen Sohn 268,- und Kindergeld 184,- für ihn.
Der Sohn verdient im Schnitt so 350.- als Schüler im geringf. Job.
Unsere 60 m² Whg. kostet kalt 320.- /warm 530.- (inkl.30,- für eine Garage, die mitgemietet werden musste und nicht weitervermietet werden kann). Ca. 100,- muss ich diese Woche an Heizkosten für 2009 nachzahlen.
Reicht das für den Wohngeldantrag?
Oder wäre es finanziell besser ALG-II zu beantragen?