Hallo.
Die Tochter (10) meines Mannes aus erster Ehe lebt seit 2008 nach Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes in unserem Haushalt. Wir sind beide erwerbstätig.
Die Kindesmutter ist nicht erwerbstätig. Sie hat zwei weitere Kinder (4+5).
Ist sie dennoch zum Unterhalt verpflichtet?
Wenn ja, was muss mein Mann tun, damit sie der Verpflichtung (hoffentlich) nachkommt?
Für Infos und Tips schon mal danke.
Gruß