Guten Tag,
die Mutter meiner Tochter (zur zeit 11 Jahre) hat beim Jugendamt Beistandschaft beantragt.
Die angeforderten Unterlagen habe ich eingereicht und nach 3 Monaten einen Brief erhalten, in dem mein bereinigtes Einkommen mit 2374,19 € angegeben wird.
Ferner eine Unterhaltsverpflichtung von 128% (vor 2010) bei Altersstufe 2 331,00 € nach dem 01.01.2010 Unterhaltsverpflichtung von 128% von 374,00 (aufgrund Wachstumsbeschleunigungsgesetz...)
Meine Frage ist, wie kommt das Jugendamt auf 128 %? Nach meinem Verständnis und ausgehend von dem oben beschriebenden Einkommen müsste ich in der Nettogruppe (2301-2700€) sein (115%). Da ich jedoch nur ein Kind unterhalte werde ich ja eine Stufe höher eingruppiert das müsste dann (2701-3100) bei 120% sein.
Wie kommt das Jugendamt auf 128% (also 2 Stufen höher als vom bereinigten Einkommen)
Danke für Antworten