Kein BaföG bei 2. Jährigen Berufskolleg?

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  • Hallo,
    erstmal wollt ich sagen das ich es schön finde dass es so ein Forum gibt in dem man Hilfe bekommt!


    also nun zum Thema:


    Ich bin 23 Jahre alt, wohne alleine seit 3 Jahren, mein Vater ist verstorben, meine Mutter wohnt hier bei mir im Ort.
    Ich will ab diesem September ein 2 Jähriges Kaufmännisches Berufskolleg zum erwerb der Fachhochschule besuchen. Die Schule ist ca. 100km emtfernt, und ich werde dafür auch Umziehen. Geht soweit auch klar.
    Jetzt habe ich heute bei der BaföG Stelle angerufen und ihnen mein Fall erläutert. Die meinten dann aber "hm achso, ja also wenn sie 1. Jähriges Berufskolleg machen würden, würden sie BaföG bekommen, beim 2. Jährigen könnte es durch aus sein dass sie garkeinen Anspruch auf BaföG haben"
    "ähm..wie bitte??" dacht ich mir nur.


    Anscheinend gibts da seit nem halben Jahr ca. ein neues Gesetz?!
    Wieso "könnte es sein" das ich kein BaföG bekomme? Und Warum?
    Hab ich irgendeine andere Möglichkeit Gelder zu bekommen im Falle das ich echt kein BaföG bekomme?


    Ausserdem meinte sie am Telefon "Ja ihre Mutter lebt doch im gleichen Ort, dann ist es ja eh nochmal ne andere sache, denn die Schule könnten sie auch hier in der Stadt machen und zu ihrer Mutter ziehen".


    Muss ich dass? Die können doch nicht davon ausgehen dass das für jeden einfach so in Ordnung geht oder?


    Schonmal vielen dank für die Hilfe und das ihr euch die Zeit nehmt für dass hier


    Lance


    PS: ich lebe in Baden-Württemberg


    EDIT: Ich weiss nicht ob es was bringt aber: Ich bekomm ab Schulbeginn im September auch Halbwaisenrente. Vielleicht tut dass ja was zur Sache

  • Hier ist ein ähnlich gestrickter Fall:


    http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/schueler-bafoeg/2472-bafoeg-anspruch-berufskolleg.html


    Dort klärt sich auch, dass der Wohnort der Mutter maßgeblich ist, ob es für dich in Ordnung ist, spielt erstmal keine Rolle.


    Zur Halbwaisenrente:
    Solltest du BAföG erhalten, so wird diese angerechnet, der Freibetrag liegt dabei bei 165€, also nur der übersteigende Betrag wird angerechnet.


    Klausi