Anspruch auf Gewährung von Kindergeld zwischen Schulausbildung und Berufsausbildung
Verlauf stellt sich wie folgt dar:
Schulausbildung Ende: 30.06.2009 – Ende des Kindergeldbezugs
Grundwehrdienst: Juli 2009 - ausgemustert
Gearbeitet in der Zeit: vom 10.08.bis 09.11.2009 –
wegen fehlendem Ausbildungsplatz
Einkommen liegt unter der Einkommensfreigrenze
Bei der Agentur für Arbeit
gemeldet 29.12.2009
Ausbildungsplatzzusage ab 01. August 2010
Steht ab dem Monat Juli 2009 oder später dem Anspruchsberechtigten Kindergeld zu?