berechnung des anrechenbaren Einkommens der Eltern

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  • Hallo, ich möchte wissen ,ob beim Kapitalertrag der Steuerfreibe-
    trag abgezogen werden kann. Und wie ist das bei der Rente ,wird
    da die zu versteuernde Rente oder die ausgezahlte Rente berück-sichtigt.
    Danke

  • Welchen Steuerfreibetrag meinst du bei den Kapitalerträgen? Für die Ermittlung des Einkommens ist die Summe der positiven Einkünfte nach dem EStG maßgeblich, hierzu zählen auch die Renten und die Kapitalerträge. Diese sind mit dem Bruttowert anzusetzen (siehe Steuerbescheid)


    Klausi

  • Zu Frage 1: Ja, wenn Du den Freibetrag meinst, der auch im Steuerbescheid oben abgezogen wird.


    Frage 2: Grundsätzlich die komplette Rente (danach gibt's natürlich Abzüge).