Hallo, ich hab da ein kleines Problem... und zwar bin ich im 8. Monat schwanger und bekomme Anfang März mein erstes Kind!
Da ich im 2 Lehrjahr meine Ausbildung aus diesem Grund unterbrechen musste, wegen Ausübungsverbot
(bin Zahnmedizinische Fachangestellte)....sind halt so Richtlinien wegen der Gefahr von Röntgen etc... habe ich zwar weiterhin meinen Ausbildungslohn von 328,00€ mein Kindergeld und BAB in Höhe von 168 € erhalten. Das fällt ja nun weg, zumindest das BAB!!! Und da ich jetzt schon im Mutterschutz bin erhalte ich von meiner Krankenkasse das Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und noch 8 Wochen vor der Schwangerschaft!
Danach kommt ja bekanntlich das Elterngeld hinzu, welches bei mir 300€ betragen wird!!
Und da ich mit meinem Freund zusammenlebe und der sich noch im letzten JAhr der Ausbildung befindet, hat er jetzt ebenfalls BAB beantragt und nach langer Wartezeit bewilligt bekommen!
Das sind dann noch mal 182 die er zu seinem Nettolohn von 480 € erhält.
Meine Frage ist nun: Kann ich Wohngeld beantragen, obwohl mein Freund BAB erhält???
Hab gehört das das Kindergeld und Elterngeld nicht an das Wohngeld angerechnet wird!
Unsere Miete beträgt 450 warm, und wer schon ein Kind hat, der kann sich gut vorstellen das das nicht zum Leben reicht vorallem wenn man Ausgaben wie Versicherungen und Kredite hat! Und da ein Kind auch nicht gerade günstig ist, frage ich mich halt ob ich Wohngeld beantragen kann, auch wenn mein Lebensgefährte Berufsausbildungsbeihilfe bekommt!?!?!?
Möchte es gerne beantragen und will im voraus wissen, ob das eventuell durchgeht! Will im August meine Ausbildung fortführen und bis dahin hat mein Freund einen festen Arbeitsvertrag wäre somit nur für 5-6 Monate!!!
Wollte eigentlich keine zusätzlichen Leistungen beantragen, aber es lässt sich nicht vermeiden.
Wie alle wissen wachsen die Kleinen in den ersten Monaten sehr schnell und überhaupt kommen immer wieder unerwartete Kosten auf einen zu, die man einem mit so einem Einkommen nicht zumuten kann!
Rechnung: 480,00€ Ausbildungsvergütung
182,00€ BAB
300,00 Elterngeld
184,00 KG für das Kind
Sorry für den langen Text, hoffe Ihr könnt helfen!
Danke im voraus!!!
P.S.: Elterngeld wird doch beim Wohngeld nicht angerechnet wenn es den Sockelbetrag übersteigt oder????