Hallo,
mein 18jähriger Sohn ist Schüler (macht jetzt Mittlere Reife, evt. noch Fachabi). Er war bei der Berufsberatung von der Agentur für Arbeit, da er sich beraten lassen wollte, ob er eine Ausbildung macht oder Schule.
Nun musste er da eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Ich habe sie jetzt erst (zufällig) gesehen, er wusste wohl gar nicht so recht, was das war. Wir beziehen NULL Leistungen von Ämtern.
IN der Vereinbarung steht sehr klein, dass er , wenn er sich nicht ungefähr zwei mal die Woche bewirbt, er eine Vermittlungssperre bekommt und dass diese auch eine Kindergeldsperre nach sich zieht.
Ist das so rechtens?
Er bewirbt sich zwar auf alle Ausbildungsangebote der Arbeitsagentur und auch auf selbst gefundene Angebote. Doch zwei pro Woche sind es nicht.
Da ich Geringverdienerin bin wäre eine Sperre des Kindergeldes unser Aus!
Was können wir tun. Die Vereinbarung gilt bis Ende Mai 2010.
Bin gespannt auf Anworten.