Unser Sohn (23) beendet am 31. März 2010 sein duales Studium. Wir gehen davon aus, dass er ab 01. April 2010 einen sozialversicherungs- und steuerpflichtigen Vollzeitjob ausüben wird. Hat er für die 3 Monate Anspruch auf Kindergeld? Wie wird dann die Freibetragsgrenze errechnet (3/12?), Pauschbetrag auch 3/12?
Spielt es eine Rolle, wie viel er ab 01. April verdient?
Kindergeld für 3 Monate bei Ausb. Ende 31.03.2010
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Hat er für die 3 Monate Anspruch auf Kindergeld?
Kommt auf die Höhe des Einkommens an.
Wie wird dann die Freibetragsgrenze errechnet (3/12?), Pauschbetrag auch 3/12?
3/12 von 8.004 €
3/12 von 920 €Spielt es eine Rolle, wie viel er ab 01. April verdient?
Nur, wenn er
1. neben der Vollzeiterwerbstätigkeit eine Ausbildung absolviert oder eine Ausbildung sucht.
2. innerhalb von 4 Monaten zum Grundwehr- oder Zivildienst einberufen wird.