Ich bin für 2 minderjährige Kinder unterhaltszahlungspflichtig. Nach den Abzügen der Unterhaltszahlungen vom Nettolohn darf mir nur 900 € selbst bleiben.
Meine Frage: sind die 900 € ein Festbetrag oder darf das Jugendamt einfach beschließen, dass ich auch mit nur 850 € auskommen muss, da ja angeblich die Kinder den Vorrang haben.
Wenn mir zum Leben nur 900 € bzw nach der neuen Rechnung vom JA nur 850 € im Monat zur Verfügung stehen, darf ich mich trotzdem noch versichern, da ich nach der neuen Erhöhung der Unterhaltszahlungen für meine eigene Zukunft kein Geld mehr zu Verfügung habe um mich selbst mit Berufsunfähigkeit, Hausrat, Rentenversicherung und zusätzlicher Krankenversicherung zu versorgen. Der Mindestsatz reicht gerade mal für Lebensmittel und Spritgeld für die Fahrten zur Arbeit (ca. 30 km einfach) und Mietgeld + Strom und Gas. Als darf sich ein unterhaltspflichtiger sich nicht mehr versichern?!! Wer übernimmt dann die Kosten, wenn in der Wohnung ein großer Schaden entsteht, da Hausrat nicht mehr bezahlt werden kann. Wer pflegt mich, wenn ich berufsunfähig werde. Ohne die zusätzliche Absicherung ist das garnicht möglich.
Wo gibt es Mietzahlungen für 360 € warm, wie es der Gesetzgeber vorsieht, bezogen auf Großstädten oder gibt es Mietzuschüsse?
Gibt es auch irgendwelche Befreiungen? z.B bei GEZ die mit hohen Kosten auch noch stark zu buche schlagen.
Wie kann der Gestzgeber zu lassen, dass einem bei der Lohnpfändig (bei Einkommen ca. 1400 €) ca. 1100 € ohne Kinder im Monat zur Verfügung stehen darf und jemand der 2 Kinder hat, nicht mal ganz 900 € im Monat!!! :eek:
MfG
Papa Schlumpf