16. Januar 2010 #1 hallo, ich beziehe schülerbafög und seit kurzem auch trennungsunterhalt von meinem nochehemann. wird der unterhalt jetzt von meinem bafög abgezogen? grußflo
12. Februar 2010 #2 Soweit ich weiß nicht, aber BAföG wird auf den Unterhalt angerechnet und mindert diesen. Klausi
20. Februar 2010 #3 Der Trennungsunterhalt vom Noch wird angerechnet, ohne Freibetrag, § 23 Abs. 4 Nr. 4 BAföG.