Aloa liebe Gemeinde,
normalerweise durchforste ich die Gesetzestexte nächtelang um Antworten zu finden. In diesem Fall ist es etwas verwirrender, weshalb ich euch dran teilhaben lassen möchte.
Ich durchlaufe eine duale Studienausbildung, also Vollzeitstudent mit Praxisphasen.
Mein Praxisvertrag läuft allerdings aus und ich bin nich icht fertig, das macht studentenseitig relativ wenig. Im Finanzwesen allerdings ziemlich viel, da mein Einkommen zum bestreiten des Lebens rapide sich dezimiert.
Anbei die Zahlen:
Miete: 210 Euro
Strom: 27 Euro
Student. KK: ca 66 Euro
Ausgaben: ca 80-120 Euro
Summe benötigt zum Leben rechnerisch:
ca 383 - 423 Euro
Einnahmen:
Rückzahlung Darlehen: 15 Euro
Rückzahlung Darlehen: 90 Euro (allerdings nur noch 5 Monate)
Zinseinkünfte: 30 Euro
Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit: ca 200 Euro wobei darauf steuern entfallen zu einem geringen Prozentsatz)
Ich komme auf 335 Euro, was über 80% des Bedarfssatzes nach ALG2, ausmacht. Hieße dies, ich wäre noch Wohngeldberechtigt? Und vorallem, wo setzen die Freipauschalen ein? KK sind 10%, wobei weniger als ich tatsächlich bezahle, Einkünfte die versteuert werden = müssten ja auch 10% sein, oder?
Zinseinkünfte:6 %.
Das macht mich alles ein bisschen nervös, da ich mein Studium sonst nicht beenden kann.
Grüße,
der BWL'er