hallo zusammen,
ich bin neu hier und ich hätte ein paar fragen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
ich bin alleinerziehend mit 2 kindern, beide noch unter 6. ich bin seit 2008 geschieden, bekomme für meine 2 kids monatlich 400 € unterhalt, für mich nichts da ich drauf verzichtet habe und selbst für uns sorge in dem ich voll arbeiten gehe. da wir bei der scheidung die unterhaltsgeschichte nicht haben regeln lassen, gibt es keine vereinbarung oder sonstiges, wir einigen uns praktisch mündlich. was ja bisher kein thema war. 2007 hat meine anwältin mir ausgerechnet was ich in etwa unterhalt bekommen würde, das sind eben diese ca.400 €, an diesem betrag hat sich bis heute nichts geändert. dazu muss ich sagen das ich nicht weiter kontrolliert habe ob der betrag richtig ist oder nicht, ich hab mich einfach drauf verlassen, was mir nun leicht naiv scheint, denn meiner heutigen meinung nach hätte ich auf viel mehr anspruch gehabt. aber nun gut, ist ja rum. ich habe mir heute diese neue tabelle für 2010 angeschaut und auch fürs jahr 2009, ich ärgere mich das ich das nicht schon früher getan habe! ich weiß nicht ob mein ex mir wissentlich zu wenig zahlt oder nicht, ich mag ihm nichts unterstellen. ich weiß nur das er immer mal wieder selbst kontrolliert ob er nicht "zuviel" zahlt und ich denke doch das er es weiß, aber solang ich ja nicht komme bin ich selbst schuld...
mein problem besteht nun darin, da wir nichts schriftlich geregelt haben, wie kann ich die unterhaltszahlungen "offiziel" machen? geht das übers jugendamt? über den anwalt? ich hab wirklich keine ahnung, was ich aber vermeiden möchte ist einfach dieser "stress", und der entsteht immer wenn es ums geld geht! wie kann ich ihm "in frieden" sagen dass er eigentlich viel mehr zahlen müsste als er tut? und nun ja sowieso viel mehr mit der änderung zum neuen jahr! soweit ich weiß liegt sein einkommen bei mind. 1500 - 1900 (wenn nicht sogar höher aber das weiß ich eben nicht sicher und werde es wahrscheinlich auch nicht!) nebenher geht er auch auf 400 € arbeiten. wenn ich davon ausgeh dann hätte ich doch anspruch auf 241 € oder?
eine andere frage hab ich auch noch, ich hab diese "regelung" hier gefunden, kann mir das jemand mal genauer erklären? wobei sich das, denk ich, erledigt hat zu 2010, aber es würde mich interessieren ob ich das richtig versteh:
"Regelung bis 31.12.2009
Wenn Unterhalt für weniger als 3 Unterhaltsberechtigte zu leisten ist, erschien es nach Maßgabe ständiger Rechtsprechung in der Regel angemessen den Unterhaltsverpflichteten um (mindestens) 1 Einkommensgruppe höher als es seinem tatsächlichen Nettoarbeitseinkommen entspricht, einzustufen. Dadurch, dass durch die Höherstufung entsprechend mehr Unterhalt gezahlt werden musste als ansich geschuldet, solle eine Übervorteilung desjenigen ausgeschlossen werden, der weniger als 3 Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet war."
ich hoffe ihr habt mein durcheinander verstanden, und auch wo mein problem liegt. ich bin für jeden rat dankbar!
liebe grüsse!
die mama von 2