Im April 2006 habe ich meine Frau geheiratet. Sie kommt aus Georgien und bekommt in Kürze ihren geänderten Reisepass und damit einen für 2 Jahre vorläufigen Aufentshaltstitel. Die absolute Staatsangehörigkeit bekommt sie erst nach mehreren wiederholten Verlängerungen. Frühestens nach Ablauf von 4 Jahren. In dieser Zeit hat sie eine Art Visum. Was muss sie (Georgien gehört nicht der EU an) für Voraussetzungen erfüllen, damit sie BAföG in Deutschland bekommt und wieviel kann sie hier erwarten. Sie hat in Ihrem Land zwar Abitur und eine abgschlossene Berufsausbildung als Laboratorin, das Abi wird in Deutschland allerdings nicht anerkannt. Allerdings bekam sie mittlerweile eine Anerkennung für einen Bildungsstatus der Mittleren Reife. Sie würde entweder gerne das Abitur machen oder eine Ausbildung anstreben.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar