Wie den Härtefall Antrag stellen? Erbengemeinschaft - Haus

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  • Hallo,


    ich habe 1/6 von unserem Haus geerbt. Der Wert von meinem Anteil beträgt vermutlich ca. 10.000€ (wir müssen es schätzen lassen). Das gesamte Haus ist ca. 135 quadratmeter groß...


    Die anderen Hausanteil gehören meiner Mutter und meinen Geschwistern (Schwester 14, Bruder 21 (arbeitslos) )


    Meine Geschwister können mir den Anteil nicht abkaufen, meine Mutter auch nicht, weil sie ca. 30.000€ Schulden gemacht hat. Momentan hat sie auch nur einen 400€ Job + diese Beamtenrente von meinem Vater,es reicht jeden Monat nur ganz knapp mit dem Geld da sie ja die Schulden abbezahlen muss. Meine Vater ist vor 10 Jahren verstorben.


    Und vermieten kann ich es auch nicht, wer mietet den 1/6??


    Habe ich trotzdem eine Chance BaFög zu kriegen??


    Ich möchte nun einen Härtefallantrag stellen. Wie mache ich dies??
    Muss ich eine formlosen Antrag stellen und mich auf den betreffenden Paragraphen beziehen???


    Ich werde nicht in dem Haus wohnen, da ich morgens um halb 5 aufstehen und zu Uni fahren muss... bin abends erst um 20Uhr zuhause...Kriege dann meist in den letzten Vorlesungen eher weniger mit.



    PS: Das Problem bereitet mir echt schlaflose Nächte.:(

  • So wie ich das sehe, ist das Haus ja "selbstgenutzt", da du noch mit deinen Geschwistern und deiner Mutter drin wohnst. Hier könnte man also beantragen, das Haus als "selbstgenutzte Immobilie" von der Anrechnung ausschließen zu lassen, wobei euer Haus 5m² größer ist, als angemessen.


    Zum Härtefallantrag:
    Hierzu gibt es kein Fomblatt, dieser ist also formlos zu stellen. Hierzu schreibst du dann alles so nieder, wie du es oben geschildert hast und beziehst dich auf § 29 Abs. 3 BAföG


    Ich würde dennoch vorerst versuchen, das Haus als selbstgenutzte Immobile "durchzubekommen":)

  • Danke schonmal, das werde ich auf jeden Fall machen.


    Das Haus wird ja auf jeden Fall von uns allen genutzt, habe auch wenn ich die meiste Zeit woanders bin, noch mein selbstgenutztes Zimmer dort.


    Meine Mutter hat nichts in das Haus investiert... es fällt schon von außen stark aus der Reihe wenn es so mit den anderen Häusern vergleicht....


    Meine Mutter kann es sich nicht leisten eine Wohnung zu renovieren, so dass sie einem evtl. Mieter zumutbar wäre.


    PS: Wenn ich nen Kopie ausm Grundbuch beilege wegen Mietanteil und Quadratmeter des Besitzes wäre das ok, oder??

  • Meiner Mutter ist gerade eingefallen das sie die Vollmacht über das Haus hat und im Testament festgelegt ist das ich den Anteil vom Haus erst Erbe wenn ich 25 Jahre alt werde...


    Damit hat sich das Problem doch erledigt, oder??


    Werde mir Morgen mal das Testament holen und genau nachlesen...

  • damit hat sich das Problem nicht erledigt denn das ist dann ein sog. Vermächtnisanspruch den Du auch als Vermögen angeben musst. Gleichzeitig kannst Du aber die Freistellung beantragen weil das Haus von Deiner Mutter und den Geschwistern selbstgenutzt ist.

  • Hä??


    Das macht überhaupt keinen Sinn... der Anteil gehört mir doch noch gar nicht. Meine Mutter hat noch die Vollmacht.


    Das is ja genauso als wenn ich dann erst Geld erben würde... das hätte ich dann doch auch erst mit 25 und noch nicht jetzt... was würde das an meiner momentanen mittelosen Situation ändern... nichts...


    Dann müsste ja jeder was angeben da meist jeder von seinen Eltern irgendwann was erben wird...


    Wo steht denn was von Vermächtnisanspruch??


    Ich lege einfach ne Kopie vom Testament bei und gut...

  • Eigentlich kann ich das doch als Vermögen angeben das nicht verwertbar ist, da ich es es ja erst in 3 Jahren erbe, oder??


    Ja, theoretisch richtig. Jedoch muss die Nicht-Verwertbarkeit auf gesetzlichen Beschränkungen liegen. Es müsste dir also gesetzlich verboten sein, dass du das Vermögen nicht verwerten darfst. Da es nicht gesetzlich verboten ist, sondern auf einer Beschränkung des Erblassers basiert.


    Spielt aber in diesem Fall keine Rolle, da wie Andy schon erwähnte, das Haus freigestellt werden kann.

  • Es ist doch gesetzlich festgelegt das ich das Geld erst in 3 Jahren kriege... das kann man quasi net ändern.


    Und das Haus ist definitiv größer als 130qm... drin wohnen tu ich während dem Studium auch nicht mehr. Habe dort nur mein Zimmer.