Kann ich elternunabhängiges Bafög erhalten?

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  • Hallo,


    ich habe mal eine dringende Frage:


    Also, ich habe von September 2004 bis März 2009 eine Ausbildung gemacht. Der Ausbildungsvertrag geht bis 16.März 2008, doch ich habe meine Ausbildung bzw. die Prüfung am 23. Januar 2008 abgeschlossen und praktisch am 24. März 2008 war ich dann im Arbeitsverhältnis und habe auch das normale Gehalt bekommen.


    Das ist jetzt mein Brennpunkt!!


    Nun, ich habe dann im September 2008 mit der Fachhochschulreife im Abendunterricht begonnen (trotzdem ganz normal weitergearbeitet!) und werde die dann im Juli 2010 abschließen.


    So... laut dem Gesetz des elternunabhängigen Bafög dürfte ich ja "erst" zum Sommersemester 2011 mit dem Studium anfangen, dass ich elternunabhängiges Bafög bekomme - richtig?!


    Denn es gelten die Ausbildung plus anschließend die 3 Jahre Erwerbstätigkeit, um das Bafög zu bekommen.


    Jetzt ist mein Brennpunkt:


    Was gilt als Studienbeginn? Sommersemester 2011 wäre Beginn 01.März 2011 und jetzt ist meine Frage, ob das Datum meiner abgeschlossenen Ausbildung der 23.Januar gilt oder wie im Vertrag geschrieben der 16.März???


    Im ersten Fall:
    September 2004 bis 24. Januar 2011 = würde für das elternunabhängige Bafög reichen


    Im zweiten Fall:
    September 2004 bis 16. März 2011 = würde auch reichen, doch da ich nicht weiß, ob der Studienbeginn vom 1.März oder 1.April gilt, würde ich gerne wissen, ob mir das reicht für das elternunabhängige Bafög.



    Vielen Dank schon mal im Voraus!

  • Bevor mich jemand nicht versteht:


    Ich möchte einfach nur wissen, ob als Ausbildungsabschluss das Datum der Prüfung gilt oder das Datum, welcher im Vertrag steht.


    Im Vertrag steht 16.März 2008, aber habe sie am 23.Januar 2008 mit der Prüfung abgeschlossen. Von daher ist ja eigentlich die Dauer der Ausbildung Sep 04 bis Jan 08, lieg ich da richtig?


    Müsste ich wissen, denn wenn es so ist, würde ich elternunabhängiges Bafög erhalten und wenn es nicht so ist, dann könnte ich keines erhalten, da der Semesterbeginn am 01. März ist und das sich somit mit dem 16. März überschneiden würde - so würden nicht die mindestens 3 Jahre Erwerbstätigkeit nach der Ausbildung erfüllt sein.


    Danke schon mal für die Antworten!