Nach endlosem Suchen im Internet bin ich noch immer nicht schlauer!
Mir wurde das elternunabhängige Bafög abgelehnt, weil mein Vermögen zu hoch ist UND MEINE AUTOSCHULDEN NICHT ABZUGSFÄHIG sind ???
Mein Auto ist unter 7500,00 wert und wird auf Grund dessen nicht angerechnet (zudem ist es auf meine Mutter zugelassen, also dürfte es sie gar nicht interessieren). Allerdings habe ich noch 6500,00 € Schulden auf dem Auto. Die jetzt ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Laut Bafög Gesetz (Stand 2005, das letzte was man findet) hätten die Schulden trotzdem abgezogen werden müssen. Das Bafög Amt behauptet nun, das es eine Gesetzesänderung gegeben hat. Dahingehend, dass Schulden für ein nicht angerechnetes Auto auch nicht abzugsfähig sind. Diese Änderung kann mir nur niemand zeigen! Wer weiß mehr?? Oder kann mir sagen, wo ich dieses Gesetz finden kann?
LG
Autoschulden nicht anrechenbar???
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Es heißt ja auch "alle Schulden". Das ist soweit richtig. Logisch kann es aber nicht sein, dass ein Auto anrechnungsfrei bleibt aber diese Schulden gegen anderes Vermögen angerechnet werden.
Wenn die Schulden angerechnet werden sollen, so müsste auch das Auto angerechnet werden, in der Folge, dass du (Wert des PKW ./. Schulden) Vermögen hättest.
Ich werde versuchen, mich da mal schlauer zu machen und mich dann hierzu melden.
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Ich habe jetzt mal beim Bundesministerium für Bildung und Forschung direkt angefragt, wie es sich mit Schulden verhält, die auf anrechnungsfreiem Vermögen (in diesem Fall der Pkw) lasten. Die Antwort war:
Zitat
Sehr geehrter Herr ****,wenn der Wert eines Wagens unter 7.500 Euro liegt und der Wagen dementsprechend nicht angerechnet wird, können auch Schulden aus seiner Finanzierung nicht geltend gemacht werden.
Wenn der Wert eines Wagens über 7.500 Euro liegt, können Schulden aus seiner Finanzierung bis zur Grenze von 7.500 Euro geltend gemacht werden. Beispiel: Wert 15.000 Euro, Schulden aus Finanzierung 5.000 Euro => Wert = 10.000 Euro, Anrechnung 2.500 Euro, da 7.500 Euro anrechnungsfrei bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
*****
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Leiterin des Referates ***
Ausbildungsförderung; Grundsatzangelegenheiten der Durchführung
53170 BonnEs scheint also so zu sein, wie ich bereits oben beschrieben habe. Wird das Vermögen nicht angerechnet, können auch die Schulden daraus nicht auf das weitere Vermögen angerechnet werden.