Ich bin Alleinerziehend mit 2 Kindern und bekomme Alg2, solange meine Elternzeit andauerd, danach gehe ich in meinen Beruf zurück. Kann ich Wohngeld beantagen? Oder steht einem das grundsätzlich nicht zu?
Ich bin Alleinerziehend mit 2 Kindern und bekomme Alg2, solange meine Elternzeit andauerd, danach gehe ich in meinen Beruf zurück. Kann ich Wohngeld beantagen? Oder steht einem das grundsätzlich nicht zu?
Hallo,
im ALG II sind die Kosten der Unterkunft bereits erhalten, womit ein Wohngeldanspruch nicht vorhanden ist.
Gruß!
Danke für die Antwort!