Hallo ich habe folgendes Problem. Beim letzten Bafög-Antrag hatte ich etwas über 8000 Euro den größten Teil davon auf einem Festgeld-Konto. Nun habe ich wieder Bafög beantrag und das Amt wollte von mir Nachweise über den Verbleib des Geldes - ich hatte selbstverständlich einen Großteil des Geldes mittlerweile ausgegeben, da ich ja Miete, Kleidung, Krankenkasse, Essen usw. finanzieren musste.
Ich habe daraufhin alle Kontoauszüge aus diesem Zeitraum kopiert (Bezahle im Supermarkt fast immer mit Karte und hatte außerdem auch mal was bei Amazon oder eBay bestellt). Außerdem habe ich alle Kassenzettel kopiert, die ich noch finden konnte. Beispielsweise für Kleidung, Arztbesuche oder Sachen, die ich für einen Urlaub brauchte (Reisepass, Passbilder, Auslandskrankenversicherung). Das alles habe ich dem Amt zukommen lassen.
Als Reaktion habe einen Brief erhalten in dem steht, dass Kontoauszüge bzw. Quittungen ohne Namen nicht absetzbar sind. Verstehe ich das jetzt richtig, dass alle von mir erbrachten Nachweise ignoriert werden und davon ausgegangen wird, dass ich alles Geld, das ich vor einem Jahr beim letzten Antrag hatte, immer noch habe?
Gruß