Mein Sohn hat im Jahr 2006 ein Semester Gebäudetechnik begonnen und während des Semesters ohne Zwischenprüfung das Studium beendet (wichtiger Grund: Eignung bzw. Neigung für die Fachrichtung fehlt - rechtzeitig erkannt und gehandelt nach BAFÖG-Richtlinen). Er hat sich laufend weiter beworben und jetzt einen Studienplatz für seine gewünschte Fachrichtung erhalten. I
Meine Frage ist nung: Ist dieses Semester gesetzlich als begonnenes Erststudium zu werten, obwohl keine Prüfung abgelegt wurde?
Dies würde bedeuten, dass kein elternunabhängiges BAFÖG gewährt wird und er somit nicht gefördert würde.
Hat jemand damit schon Erfahrungen?