Kindesunterhalt bei Umzug ins Ausland

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  • Hallo zusammen,


    die Mutter unserer Kinder (8&6) ist mit den Kindern in die Niederlande verzogen.
    Wie ist das nun mit Unterhalt. Bis jetzt gibt es hier in D noch keinen Titel geschweigeden
    eine Klage Ihrerseits.


    Muss sie nun in NL klagen?! Wenn ja... Wonach richtet sich das?!


    Danke


    MiFa

  • Die Kindesmutter wird in den Niederlanden klagen, da sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes in Kindesunterhaltssachen nach dem Wohnsitz der Kinder bzw. des gesetzlichen Vertreters der Kinder richtet.
    Gruß Chiemsee