Unterhalt für Studierende 0
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Mutter muß sich am Unterhalt beteiligen (0) 0%
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Unterhalt verringert sich weil Freund in der Wohnung lebt (0) 0%
Wie hoch muß meine Unterhaltsleistung für einen Studierenden sein wenn dieser eine eigene Wohnung hat und nicht verheiratet mit einem Partner zusammen in der Wohnung wohnt. Mir ist bekannt das der Studierende einen Gesamtunterhalt in Höhe von 640,-€ erhalten kann/darf.
Ich leiste momentan eine Unterhaltsleistung in Höhe von 370,-€. Das Kindergeld ( 154,-€ ) erhält der Studierende in voller Höhe sowie ein Bafög i.H.v. 70,-€. Muß ich alleine als Vater den kompletten Unterhalt ( i.H.v. 640,-€ ) leisten oder ist meine geschiedene Frau auch verpflichtet einen Unterhalt zu leisten. Das Einkommen der Mutter beträgt ca. 1100,-€ netto. Mein Netto-Einkommen beträgt 1850,-€.