Hallo zusammmen,
ich wohne seit 2 Jahren mit meiner Freundin und bin seit Mai 2008 mit dem Zivildienst fertig. Danach Arbeitssuchend bis August- Ausbildung als IT-Systemelektroniker fing dann an. Vor meinem zivildienst
Folgende finanzielle Informationen habe ich:
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Wohnungskosten: 480€ + 100€ Internet/Strom (wobei das aber eh unwichtig ist, glaube ich)
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Gehalt 2008:
Mai-Juli: Arbeitssuchend
08/08-12/08: 615€(Ausbildungsvergütung) x5 = 3075€
Gehalt 2009:
01/09-07/09: 615€(Ausbildungsvergütung) x7 = 4305€
08/09-10/09(Monat derAntragsstellung Rückwirkend) 645€(Ausbildungsvergütung) x3 = 1935€
11/09-12/09: 645€(Ausbildungsvergütung) x2 = 1290€
Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld 2008: ca. 200€ (weiß ich grade leider nicht mehr genau.)
Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld 2009: ~600€
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Gesamtbrutto 2008: 3275€
Gesamtbrutto 2009: 8130€
Für 2008 sollte es bzgl. der Bewilligung meines Wissens nach keine Probleme geben. Falls doch bitte sagt es mir.
2009 allerdings liegt der Brutto jedoch über der Einkommensgrenze.
Nun meine Rechnung: 8130€-920€ (Werbungskostenpauschale) =7210€
Demnach müsste mir das Kindergeld zustehen.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Kann man die Werbungskostenpauschale(920€)
IMMER vom Einkommen abziehen ?
folglich...
Steht mir (bzw. meinem Vater) das Kindergeld für den Zeitraum Mai '08 bis Oktober '09 zu ? (Nach der o.g. Rechnung)