Selbstgenutzte Eigentumswohnung

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  • Hallo zusammen,


    ich habe in meinem Bafög Antrag ordnungsgemäß meine Eigentumswohnung als Vermögen angegeben und dagegen die noch bestehenden Hypothekenschulden gestellt. Ich habe allerdings vergessen zu beantragen, die Eigentumswohnung nach der Härtefallregelung nicht dem Vermögen zuzurechnen.


    Die Wohnung ist 56 qm groß und von mir selbst bewohnt (1. Wohnsitz).


    Kann ich nachträglich (ich habe noch keinen Bafög-Bescheid erhalten) den Härtefallantrag stellen und falls ja, gibt es dafür einen Vordruck oder geht das formlos?


    Eine weitere Frage:
    Ich habe am Studienort aufgrund der Entfernung vom 1. Wohnsitz ein Zimmer gemietet und die Mietkosten dafür in meinem Antrag auch angegeben. Falls der Härtefallantrag für meine Eigentumswohnung durchgehen sollte kann das Bafög-Amt die Anerkennung der Mietkosten für das Zimmer ablehnen und das Bafög entsprechend kürzen?


    Vielen Dank für eine Antwort!

  • Hallo,


    irgendwie ist hier ein Widerspruch: Du willst im Rahmen einer Härtefallregelung eine Eigentumswohnung, die Du selbst bewohnst, geltend machen, aber gleichzeitig auch Mietkosten für eine weitere Wohnung. Bewohnen kann man im Normalfall nur eine Wohnung und ich sehe da einen Konflikt zwischen Härtefall und tatsächlichen Lebensmittelpunkt.


    Unabhängig davon kannst du formlos einen Härtefallantrag stellen.


    Gruß!