Abzug des BAföG´s durch den Vater möglich?

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  • Hallo,
    ich habe einige Fragen zum BAföG.
    Erstmal zu mir. Mein Name ist Miriam. Ich bin 17 Jahre alt und habe BAföG beantragt. Ich mache an einem Berufskolleg mein Fach- Abi und eine theoretische Berufsausbildung. Meine Eltern sind geschieden. Mein Vater zahlt Unterhalt an meine Mutter. Ich habe vor einiger Zeit mein BAföG bekommen. Auch für den Zeitraum, wo der Antrag noch nicht fertig "bearbeitet" war. Also habe ich mit einem mal BAföG für mehrere Monate bekommen. Jetzt möchte mein Vater BAföG vom Unterhalt, den er meiner Mutter zahlt, abziehn. Sprich alles bis auf den Mindestsatz des BAföG´s. Jetzt meine Frage. Kann er das einfach ohne weiteres machen? Außerdem möchte er auch alles an BAföG, was ich in den letzten Monaten schon bekommen habe im nachhinein auch abziehn. Kann er das machen? Bzw. ist das rechten´s?


    Es wäre nett, wenn mir jemand weiter helfen könnte.



    liebe Grüße,


    Miriam

  • Ich gehe mal davon aus, dass der Unterhalt an deine Mutter für DICH gezahlt wird, also Kindesunterhalt. Demnach dürfte dein Vater den vollen BAföG Bedarf vom Unterhalt abziehen, nicht nur reduziert bis auf den Mindestsatz.


    EIne rückwirkende Kürzung darf nicht vorgenommen werden, da du mit 17 noch minderjährig bist. Damit gilt in der Vergangenheit zu viel gezahlter Unterhalt als verbraucht. Dein Vater kann einen Anspruch für die Vergangenheit also nicht geltend machen.

  • Okay, vielen Dank.
    Und was wäre, wenn ich theoretisch nächsten Monat das Geld bekommen würde und ein paar Tage oder angenommen ein Tag später sein schreiben kommt? Bekommt er das von dem Monat dann noch`?

  • das ist klar. Ich meinte wenn ich das BAföG schon bekommen habe. Also er zieht das ja vom Unterhalt ab. Und ich muss bzw soll den Betrag dann meiner Mutter geben. D.h. wenn er 200 Euro weniger an Unterhalt zahl, zahle ich meiner Mutter 200 Euro. Also kann er jetzt nicht sagen, dass er erstmal kein Unterhalt mehr zahlt, sodass er das Geld der letzten 2 Monate wieder raus hat. Sprich 200 für den Monat der ist + die 400 der letzten beiden Monaten. Tut mir leid, falls ich mich falsch ausgedrückt habe.

  • Ds Geld, was er gezahlt hat, kann er nicht mehr zurückfordern. Es ist egal, wie viele Tage dazwsichen liegen;)


    Was ist daran missverständlich:confused:


    Wenn er nächstes mal Unterhalt einbehält, weil er in den Vormonaten zu viel gezahlt hat, ist das nicht rechtens. Das habe ich doch in meinen obigen Beiträgen bereits geschrieben;)