Hallo zusammen,
ich habe vier Kinder: zwei minderjährige (12 und 16) und zwei volljährige Kinder (24, Zwillinge, von deren Existenz ich erst vor 12 Jahren erfahren habe…aber das ist eine andere, für mich traurige Geschichte).
Leider habe ich keinerlei Kontakt zu meinen beiden volljährigen Kindern (wird von ihnen abgelehnt).
Beide studieren,leben nicht bei bei der Mutter und erhalten BaföG.
1x monatlich 539 Euro (davon 269,50 als Darlehen) und
1x monatlich 517 Euro (davon 258,00 als Darlehen)
Ich habe wie in den letzten Jahren auch der BAföG-Stelle meine Einkommensunterlagen (Berechnungszeitraum 2007) übersandt und von dort auch nichts mehr gehört.
Nun habe ich ein Einschreiben der Zwillinge erhalten, in dem Sie schreiben
„leider hat sich zu Beginn des aktuellen Wintersemesters etwas an den aktuellen BaföG-Zahlungen geändert. Der Höchstsatz von 584 Euro monatlich wurde auf 539,00 Euro reduziert. Aus den jeweiligen Bescheiden über die Ausbildungsförderung geht nun hervor, dass der Fehlbetrag von jeweils 45,23 Euro dem Vater angerechnet wird. Wir bitten ab 01.09. um Überweisung von jeweils 45,23 an nachfolgende Konten…“
Mein 16jähriger Sohn hat eine Ausbildung zum 01.09. begonnen (530 Euro brutto), meine 12jährige Tochter besucht die Schule; ich habe seit Anfang des Jahres Kurzarbeit und weit nicht mehr das Einkommen, das ich 2007 hatte.
Ist es richtig, dass ich nun monatlich den fehlenden Betrag zum BAföG an die Studierenden überweisen muss? Beim Rumsuchen im Netz bin ich auf einen Bedarf von 640 Euro gekommen, der würde mit BAföG und Kindergeld doch erreicht werden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Freundliche Grüße
Maxo