Vorrang Minderjähriger

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hallo, mein Problem ist folgendes:
    mein 19 jähriger Sohn hat jetzt den 2. Anlauf einer Berufsausbildung genommen (erste wurde abgebrochen).
    Er möchte nun, da er kein Einkommen hat, Unterhalt bekommen.
    Das ist alles klar und richtig.
    Nun ist meine Frage, ob bei der Berechnung meiner Leistungsfähigkeit ein Betrag für meinen 12-jährigen Sohn, der bei mir lebt, von meinem Einkommen abgezogen werden kann.
    Das Jugendamt sagt "Ja", seine Rechtsanwältin "nein".
    Da sein Vater sehr gut verdient, bekommt er seine 640,00 €. Es ist also kein Mangelfall.
    Die Rechtsanwältin (bei der Scheidung vetrat sie den Vater) geht nur gegen mich vor, nicht gegen den Vater. Ich bekomme keine Begründungen, werde ständig unter zeitlichen Druck gesetzt, der Vater legt keine Unterlagen vor (ev. Rentenversicherungen, Fahrtkostenabrechnung, Steuererklärung...), von mir wird das alles eingefordert.
    Sie fordert von mir, 150,00 € an meinen Sohn zu zahlen, obwohl das Jugendamt mit seiner Berechnung auf 12,00 € kommt.
    Sie vertritt offensichtlich die Interessen des Vaters, denn - wie bereits gesagt - mein Sohn bekommt auf jeden Fall die 640,00 €.
    Deshalb Frage 2: Kann man gegen so eine Sache vorgehen?
    Ich habe mal gehört, dass eine andere Rechtsanwältin solch einen Fall wegen Sittenwidrigkeit abgelehnt hat.
    Ich wäre sehr dankbar über schnelle, gute Informationen!
    LG
    Mit Zitat antworten

  • Was hat Sittenwirdrigkeit mit Unterhalt zu tun ? Egal. Ich bin auch der Meinung, dass du für deinen 12-jährigen den Unterhalt vorab von deinem Einkommen absetzen darfst. Wenn das Jugendamt auch so vorgegangen ist, dann zahle bitte die 12,-€, so wie es das Jugendamt errechnet hat. Damit zeigst du zumindest, dass du zahlungswillig bist und zwar in der Höhe, von der du meinst, das sie angemessen ist. Leg bitte der Anwältin die Unterlagen vor. Dazu bist du verpflichtet und zwar unabhägig davon, wie der Kindesvater sich verhält. Wenn die Anwältin einen höheren Unterhalt als die von dir gezahlten 12,-€ verlangt, lass dich ruhig verklagen. Dann wird eben das Gericht die Sache klären. Anders kannst du dich nicht zur Wehr setzen.
    Gruß Chiemsee

  • Danke,
    das habe ich soweit alles getan, Der RAin liegt von meiner Seite alles vor.
    "Lass Dich ruhig verklagen" - und wer bezahlt's?


    Sittenwidrig deshalb, weil sie vorher den Vater im Scheidungsprozess vertreten hat und rein theoretisch die Klage jetzt sowohl gegen mich als auch gegen den Vater sein müsste.


    Oder? Unterschrieben ist das Mandat allerdings nur gegen mich.
    Außerdem hat sie sich in Ihrem Schreiben an mich vertan, und den Vater als ihren Mandante bezeichnet. Finde ich etwas befremdlich.:(


    Nochmals vielen Dank!