Kein Recht auf Bafög! -> Nun Wohngeldberechtigt?

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  • Hallo zusammen.


    Ich bin Studentin und habe zur Zeit kein Einkommen. Da ich mich auf mein Studium konzentrieren möchte, habe ich mich erstmal gegen einen Job entschieden und versucht Bafög zu beantrangen.
    -> Beim Bafög-Amt wurde mir dies aber direkt ausgeredet, als wir auf das Einkommen meines Vaters zusprechen kamen. Er verdient "zu viel" (obwohl nicht viel für meine Unterstützung übrig bleibt) und somit habe ich kein Anrecht auf Bafög.
    -> Den Antrag habe ich dann garnicht erst versucht zustellen.


    Neulich habe ich aber gehört, dass ich, wenn ich einen Ablehnungsbescheid vom Bafög habe, vllt. Anspruch auf Wohngeld habe.
    Das würde mir schon einiges erleichtern, da ich zu Hause aus persönlichen Gründen ausziehen musste und nun in einer WG lebe, in der ich 250 € Warmmiete zahle.
    Zur Zeit halte ich mich nur mit Erspartem über Wasser...


    Wie genau sind die Voraussetzungen zum Anspruch auf Wohngeld, bei Ablehnung von Bafög ?


    LG


    Merley

  • Hallo,


    ein Anspruch auf Wohngeld dürfte bei Dir nicht bestehen.


    Solange dem Grunde nach Anspruch auf BaföG besteht, ist kein Anspruch auf Wohngeld vorhanden. Der Umstand, daß die persönlichen Voraussetzungen (hier: das Einkommen der Eltern) eine tatsächliche Auszahlung von BaföG verhindern, ändert nichts an dem Nicht-Anspruch auf Wohngeld. Du wirst Du Dich also an Deinem Vater halten müssen.


    Gruß!