Hallo zusammen,
meine Tochter wird studieren und hat dazu eigenes Vermögen >5200 zur Verfügung.
Allerdings ist von diesem Geld noch die Wohnung (Makler) sowie die Einrichtung zu beschaffen, dadurch fällt das Vermögen <5200 .
Welches eigene Vermögen ist für den BAFöG Antrag massgeblich ?
Die Wohnungseinrichtung/Haushaltsgegenstände zählen ja nicht mehr mit zur Bemessungsgrundlage ...
Wie gehen wir da korrekt vor, kann mir da jemand helfen bitte ?
Danke schon mal
Milan432