Hallo bin selbstständig und habe heute Wohngeld beantragt. Als Nachweis wird gefordert Steuerbescheid vom Finanzamt 2008. Wird aber erst 2010 erstellt und beim Finanzamt eingereicht. Was gäbe es sonst noch für Nachweise die dem Wohngeldamt reichen müßten.Ferner habe ich eine vermiete Eigentumswohnung . Die Mieteinnahmen gehen aber vooll für die Schuldzinsen drauf. Wird das berücksichtigt?Kann mir einer Tips geben zur Ausfüllundg der Anlage Wohngeldantrag (Plausibilitätsprüfung der Einkommensverhältnisse.) Was sind realistische Angaben? Ich weiß viele Fragen.
Wohngeld bei Selbstständigkeit
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Hallo,
ZitatAls Nachweis wird gefordert Steuerbescheid vom Finanzamt 2008. Wird aber erst 2010 erstellt und beim Finanzamt eingereicht.
Dann wirst Du die Steuererklärung wohl schon vorher machen müssen, da andere beglaubigte Einkommensnachweise schwer beizubringen sind. Im übrigen reicht die (vom Finanzamt beglaubigte) Steuererklärung als Nachkommensnachweis aus.
ZitatDie Mieteinnahmen gehen aber vooll für die Schuldzinsen drauf.
Schuldzinsen werden, soweit sie mit einer Einnahme im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, als Werbunskosten anerkannt.
ZitatKann mir einer Tips geben zur Ausfüllundg der Anlage Wohngeldantrag (Plausibilitätsprüfung der Einkommensverhältnisse.)
Siehe hier
Gruß!