Hallo,
ich bin ab 1.10. wieder Student, bekomme kein BaföG und möchte nun Wohngeld beantragen. Habe ich als Student auch zusätzlich Anspruch auf die Leistungen/ Zuschüsse für Unterkunft und Heizung (§22 SGBII)? Oder bezieht sich das SGBII nur auf Leistungen für ALGII-Empfänger? Habe nirgends eine konkrete Antwort darauf gefunden..
Vielen Dank schonmal!
Patrick