Unterhalt vom Vater (Bafög nach Erstausbildung)

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  • Hoffe, dass ich hier richtig bin :confused:


    Unehelicher Sohn, 23 Jahre alt , seit 17 (!) Jahren keine Kontakt mehr zu ihm, ruft an:
    Ich soll mein Einkommen gegenüber dem Bafögamt darlegen. Gehe der auch nach. Nach seiner Aussage hat er nach der Schule eine Erstausbildung abgeschlossen und will nun (keine Ahnung, Fachschule ???) beginnen, hat aber mit seiner Ausbildung nichts zu tun. Bafögamt ruft mich an (wg. einer Unklarheit auf dem Formblatt "Einkommen") und meint, dass ich wohl zahlen müßte.
    Habe bis zu seiner Ausbildung jahrelang und regelmäßig Unterhalt gezahlt.
    Wieso soll ich zahlen? Ich kenne ihn nicht einmal !!!

  • Hallo,


    Zitat

    Habe bis zu seiner Ausbildung jahrelang und regelmäßig Unterhalt gezahlt.


    Warum nur bis zur Ausbildung? Du warst auch während der Ausbildung unterhaltsverpflichtet.


    Zitat

    eine Erstausbildung abgeschlossen und will nun (keine Ahnung, Fachschule ???) beginnen


    Mit der abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung und einer gewissen Übergangszeit danach endet Deine Unterhaltspflicht, wenn die Zweit- nich direkt auf die Erstausbildung aufbaut.


    Gruß!

  • Keine Ahnung, warum nicht bei der Erstausbildung. Hatte vor einigen Jahren ebenfalls vom Bafögamt Post wg. Auskunftspflicht erhalten und nie wieder was gehört (damals wesentlich weniger verdient, dazu verheiratet und zwei schulpflichtige Kinder). Freibeträge überstiegen wohl mein Einkommen ?