Ich bin hier ganz neu und habe eine Frage zum Studentenbafög.
Ich habe 2004 Abi gemacht (habe Schülerbafög erhalten)
danach eine betriebliche Ausbildung (habe BAB erhalten)
2007-2008 schulische Ausbildung (Bafög bezogen) als Voraussetzug für die Zulassung zur schulischen Ausbildung zur Erzieherin ( bekomme auch jetzt Schülerbafög- noch bis 2011) -> sidn also 4 jahre Schülerbafög in Ausbildung, und 3 jahre beim Abitur
Nun meine Frage, um eine leitende Position später im erzieherischen Arbeitsfeld zu erlangen, würde ich gerne noch studieren gehen ( vllt. early education)- steht mit da noch Studentenbafög nach dieser Sonderregelung §7 BAföG (? bin mir mit der nummer nicht sicher ) zu oder ist mein Anspruch komplett erloschen nach 2011????
danke schon mal im voraus.