Nachdem mein 16-Jähriger Sohn, am Freitag kurzfristig telefonisch doch über eine Aufnahme an der Berufsfachschule des Kreises Ostholstein in Eutin für den Ausbildungweg Technischer Assistent Datentechnik und Elektronik informiert wurde (womit wir kaum noch gerechnet hatten), habe ich sofort das Arbeitsamt informiert. Der Anfang ist bereits am Montag, den 31.08.09. Schriftliches ist dementsprechend noch nicht vorhanden.
Ich bekam die Anweisung von der ARGE, mich zu erkundigen, ob dieser Ausbildungsgang BAföG-fähig sei und das Amt diesbezüglich umgehend darüber zu informieren. Über die Schule konnte ich diesbezüglich nichts in Erfahrung bringen, woraufhin ich das Amt für Berufsförderung in Eutin anrief.
Obwohl mir sofort mitgeteilt wurde, dieser Bildungsweg sei BAfög-fähig, habe ich nachdem ich mich über die Einzelheiten und Voraussetzungen auf BAföG 2008: Das neue BAföG erkundigt habe, Zweifel bekommen an der Berechtigung.
Mein Sohn wird die Berufsfachschule (Fachschule) ohne Voraussetzung der vorherigen Berusausbildung (hier Abschluß Realschule) mit Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre und mit Vermittlung einer berufsqualifizierendem Abschluss machen. Das stimmt. Diese Schulform wird gefördert, auch wenn er noch zuhause wohnt. Das stimmt. Doch keiner der anschließende Voraussetzungen auf der Seite sind in seinem Fall erfüllt. Wie gesagt, mein Sohn ist erst 16. Es würde sich notfalls um ein SchülerBAfög handeln. Er wohnt zuhause. Ich bin alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern im Haushalt und erhalte ALGII, da ich keinen Unterhalt für den Kindern bekomme, weder den notwendigen Lebensunterhalt für die ganze Familie durch Mindestlohn (1Euro Job und co) alleine bestreiten kann. Der Schulweg ist mit dem Zug 15 min. entfernt (Einzelfahrt 35 km) Und ein vergleichbarer Bildungsweg gibt es nicht in nähster Umkreis (Bad Schwartau) Das nächste wäre Hamburg.
Als ich das Amt über die angebliche BAfög berechtigung informierte, wurde mir sofort nahegelegt, dass Auszubildende, die BAföG erhalten oder sogar nur „im Grunde nach” einen Anspruch darauf haben, keinen Anspruch auf „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts” nach dem SGB II mehr hätten. Dementsprechend würden nicht nur keine monatliche Fahrtkosten zur Schule übernommen werden (Monatsabbo Zug 65,65 Euro im Jahresabbo), ebenso würde MEINE ALGII-Leistung um den Mietanteil sowie um den SchülerBAfög meines Sohnes in voller Höhe von 212 Euro gekürzt werden.
Meine Frage:
Ist das BAföG nicht dafür vorgesehen, die finanzielle Belastungen, die eine Ausbildung mit sich bringt aufzufangen?
Ist es nicht Ziel des BAföG allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht?
Ein SchülerBAfög würde für uns, falls eine Berechtigung bestehen würde, nicht eine finanzielle Erleichterung, sondern einen finanziellen Rückschlag mit sich bringen.
Als ich die ARGE darauf hinwies, bekam ich nur als Antwort: Suchen sie sich einen anderen Berrufsweg in der Nähe für ihren Sohn .... !!!
Dürfte ich um eine Antwort bitten, bzgl. der Berechtigung auf SchülerBAfög in diesem Fall? Kann es sein, dass die Bejahung der Anspruchberechtigung doch etwas voreilig war?
Kann jemand helfen? Wäre sehr nett... danke.