Kann ich mit einer Kindergeldrückzahlung rechnen?

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  • Ich war dieses Jahr bis zum 26. Juni in Ausbildung und habe etwa 750€ brutto Vergütung bekommen. Während dieser Zeit bekam ich auch BAB (230€) und Kindergeld.
    Dann wurde ich 3 Wochen arbeitslos und arbeite nun 2 Monate + 2 Wochen für 1840€ brutto... Dann beginnt das Studium, während dem ich bisher noch keinen Verdienst habe.


    Sollte ich mit einer Kindergeldrückzahlung am Ende des Jahres rechnen?


    Liebe Grüße
    eure Sascha-Maria

  • Sollte ich mit einer Kindergeldrückzahlung am Ende des Jahres rechnen?


    Ja. Ich hab mit deinen Angaben mal grob überschlagen und du bist vermutlich nah am Grenzbetrag.


    Gesamtbrutto Januar bis Juni
    Gesamtbrutto Juli bis September
    abzgl. SV-Beiträge
    abzgl. Pauschbetrag (920 €)


    BAB für Kindergeld (siehe Bescheid)
    ALG I
    Zuschuss-Anteil vom BAföG (?)
    abzgl. Kostenpauschale (180 €)


    Kapitalerträge/Veräußerungsgeschäfte über 801 €


    Wenn die Summe über 7.680 € liegt, wird das Kindergeld von der Familienkasse zurückgefordert.

  • Das wären über 900€ Rückzahlung :eek:


    Wie kommst du darauf?


    Zum jetzigen Zeitpunkt wären es schon 1.412 €, Ende des Jahres müsstest du 2.068 € (12 x 164,00 € + einmalig 100 €) Kindergeld zurückzahlen.


    Also möglich keine Überstunden ;)

  • Die Frage ist eher, wie du darauf kommst. Wenn ich dieses Jahr für 6 Monate Kindergeld bezogen habe, dann muss ich auch nur 6x150€ zurückzahlen. Das sind bei mir 900€. Deine Zahlen klingen sinnlos.

  • Ach, ich hab grad deine Rechnung in Klammern angesehen. Du gingst irgendwie von anderen Zahlen aus. Während der Arbeitslosigkeit und der jetzigen Arbeit bekommt man kein Kindergeld.

  • Ich war dieses Jahr bis zum 26. Juni in Ausbildung. Dann wurde ich 3 Wochen arbeitslos und arbeite nun 2 Monate + 2 Wochen ... Dann beginnt das Studium.


    Während der Arbeitslosigkeit und der jetzigen Arbeit bekommt man kein Kindergeld.


    Ich wusste nicht, dass du seit Juli kein Kindergeld mehr bekommst.


    Die Zeit zwischen Ende der Ausbildung und Studium ist eine Übergangszeit von weniger als 4 Monate und gehört zum Anspruchszeitraum. Hast du der Familienkasse nicht mitgeteilt, dass du studieren möchtest?

  • Das weiß ich nicht. Meine Mutti bezieht ja das Kindergeld und nicht ich, deswegen hat sie auch den Antrag gemacht. Und er wurde abgelehnt, was mich auch nicht verwundert hat. Jetzt zum Beispiel arbeite ich ja und brauche das Kindergeld nicht, wogegen ich es in der Ausbildungszeit echt nicht hätte missen wollen.