Student + Arbeitnehmerin = kein Wohngeld ?!

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  • Hallo zusammen,


    folgende Problematik.
    Meine Freundin und ich (2 1/2 Jahre zusammen) würden gerne zusammen ziehen. Wir haben eine 1,5 Zi.Whg. gefunden, mitten in Stuttgart (Stufe V oder VI), kostet 430€/Monat warm. Ich bin Student und verdiene nur 250€/monat, meine Freundin ist fertig studiert und verdient nun ca. 1800€ netto und würde daher sicherlich kein Wohngeld bekommen. Bisher hätten wir gedacht, dass ich mich als Hauptmieter eintragen lassen, mit meiner Freundin quasi einen Untermietervertrag mache und jeder die Hälfte der Miete zahlt. Somit wollte ich nur für die Hälfte der Miete Wohngeld beantragen. Allerdings habe ich Befürchtungen, dass unsere Einkommen, da wir ja nicht in einer WG leben sondern ein Paar sind, zusammen gelegt werden und wir dann gar kein Wohngeld bekommen, kann das passieren? Ich will aber natürlich nicht, dass meine Freundin mich quasi aushält und würde daher gerne für meinen Teil der Miete Wohngeld bekommen, wie ist da der Stand der Dinge?


    Danke und Gruß

  • Hallo,


    so wie Du es beschreibst, seid Ihr eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft und Ihr werdet zusammen veranlagt. Das mit dem Untermietsvertrag würde man als Betrug auslegen, weswegen logischerweise abzuraten ist. Zumal das Wohngeldamt bei einer Kontrolle rasend schnell dahinter kommen dürfte....


    Einen Anspruch zusammen sehe ich aufgrund des zu hohen Einkommen nicht.


    Gruß!

  • Ok, klingt ja nicht sehr rosig. Aber was ich nicht verstehe, warum müssen wir denn, bloss weil wir in einer Beziehung leben auch quasi gegenseitig für die Miete einstehen? Denn darauf läuft es ja quasi hinaus, meine Freundin müsste dann, wenn ich kein Wohngeld bekomme, meine Miete mitzahlen. Dann komme ich ja besser bei weg, wenn ich mir allein eine Wohnung suche, meine Freundin ebenso und wir uns dann gegenseitig besuchen, für den Staat wäre diese Weg allerdings teurer, is doch bescheuert irgendwie.


    Also, es ist verboten sich vertraglich in einer Beziehung abzusichern, durch einen Untermietervertrag, oder wie? Wenn ich dann einfach nicht mehr Miete zahle, muss meine Freundin das begleichen, oder wie?


    Betrügen wollen wir natürlich net, aber sehe es auch net ein, kein Wohngeld zu bekommen ... gibt es keine Möglichkeiten?

  • Hallo,


    Zitat

    bloss weil wir in einer Beziehung leben auch quasi gegenseitig für die Miete einstehen?


    Naja - eine Beziehung bedeutet ja nicht nur Freuden, sondern auch Pflichten. Nach deiner Logik könnte ich auch eine Beziehung führen, die mehr als meinetwegen 10 Jahren andauert - und dennoch vom Steuerzahler erwarten können, daß er für mich aufkommt, obwohl meine Partnerin meinetwegen 10.000 € im Monat verdient. Wäre doch irgendwie ungerecht, oder?


    Das entscheidende bei Euch ist der Begriff der Einstandsgmeinschaft (also für den jeweils anderen einzustehen), der im Normalfall erst nach einem Jahr Zusammenleben angenommen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen wird bis dahin nicht das Einkommen des anderen angerechnet. Allerdings ersehe ich aus deiner Anfrage, daß diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.


    Zitat

    Dann komme ich ja besser bei weg, wenn ich mir allein eine Wohnung suche, meine Freundin ebenso und wir uns dann gegenseitig besuchen, für den Staat wäre diese Weg allerdings teurer, is doch bescheuert irgendwie.


    Mag sein - allerdings hast Du dann ständig das Problem, daß man Dir auf die Schliche kommt. Im konkreten Fall könnte irgendwann irgendwie festgestellt werden, daß sich Dein Lebensmittelpunkt nicht in deiner eigenen Wohnung befindet, sondern in der der Freundin.


    Zitat

    Also, es ist verboten sich vertraglich in einer Beziehung abzusichern, durch einen Untermietervertrag, oder wie?


    Verboten ist es nicht, aber äußert unglaubwürdig. Und das alles hat nichts mit Absicherung zu tun: warum sollte ich als Steuerzahler für Dich aufkommen, wenn Deine Freundin und du ein nicht schlechtes Einkommen haben?


    Zitat

    Wenn ich dann einfach nicht mehr Miete zahle, muss meine Freundin das begleichen, oder wie?


    Ja.


    Zitat

    Betrügen wollen wir natürlich net, aber sehe es auch net ein, kein Wohngeld zu bekommen ...


    Dass Du nicht einsiehst ist Deine Privatsache (allerdings nicht unbedingt fair gegenüber dem Steuerzahler). Davon mal abgesehen: Du allein hättest überhaupt keinen Anspruch auf Wohngeld. Deine Miete ist fast so hoch wie Dein Einkommen, was Dich von einem Wohngeldanspruch ausschließt.


    Sei mir nicht böse aber ich sehe hier (wieder einmal) das typische Beispiel eines für mich nicht nachvollziehbaren Anspruchsdenken. Du lebst ganz bewußt mit jemand zusammen, der wesentlich mehr Einkommen als Du hast, genießt all die schönen Momente mit Deiner Freundin, verlangst aber gleichzeitig, daß ich als Steuerzahler Dich zu alimentieren habe. Selbstverständlich sagst Du in einem Atemzug, daß Du nicht deine Freundin belasten willst und deswegen ich als Steuerzahler für Dich aufkommen soll...


    Unter uns: schwache Leistung für einen Studenten...


    Gruß!

  • Oh mein Gott, endlich mal wieder ein schwachsinniger Post. Urteile bitte nicht über mich, das steht dir nicht zu und offensichtlich ist der Post auch ziemlich sinnfrei.


    Zitat

    Du lebst ganz bewußt mit jemand zusammen, der wesentlich mehr Einkommen als Du hast


    Genau, ich lebe nur mit ihr zusammen, weil sie mehr Geld hat als ich ... bitte, gehts noch? Schwache Leistung für einen ernsthaft gemeinten Post


    Zitat

    Naja - eine Beziehung bedeutet ja nicht nur Freuden, sondern auch Pflichten. Nach deiner Logik könnte ich auch eine Beziehung führen, die mehr als meinetwegen 10 Jahren andauert - und dennoch vom Steuerzahler erwarten können, daß er für mich aufkommt, obwohl meine Partnerin meinetwegen 10.000 € im Monat verdient. Wäre doch irgendwie ungerecht, oder?


    Epic fail. Überspitze doch einfach alles, dann kann man jeden Einwand zu Nichte machen. Nur weil es viell. Leute gibt, die auf so blöde Gedanken kommen, heißt es nicht, dass sowas jedem unterstellt werden muss, der auch gerne mal was vom Kuchen abbekommen würde. Ich habe nie Bafög o.ä. bekommen, da meine Eltern zu viel Geld haben, da ich aber 3 Geschwister habe, bleibt nicht soviel Geld für mich übrig, dass sie mir eine Wohnung zahlen. Blöd von mir, dass ich dachte dass das Wohngeld für Leute gedacht ist, die sich eine Wohnung nicht leisten können, diese ihnen das Studium aber deutlich erleichtern würde. Meine Freundin und ich führen alles was mit Geld zu tun hat völlig voneinander getrennt, daher macht es keinen Sinn, dass sie für mich mitbezahlen würde.


    Zitat

    Mag sein - allerdings hast Du dann ständig das Problem, daß man Dir auf die Schliche kommt. Im konkreten Fall könnte irgendwann irgendwie festgestellt werden, daß sich Dein Lebensmittelpunkt nicht in deiner eigenen Wohnung befindet, sondern in der der Freundin.


    Wie ist denn Lebensmittelpunkt definiert? Wenn ich, auch aus Vereinstechnischen/sportlichen Gründen auf jeden Fall 4 Tage/Woche in meiner Wohnung bin, ist das ja eindeutig mein Lebensmittelpunkt.


    Zitat

    Verboten ist es nicht, aber äußert unglaubwürdig. Und das alles hat nichts mit Absicherung zu tun: warum sollte ich als Steuerzahler für Dich aufkommen, wenn Deine Freundin und du ein nicht schlechtes Einkommen haben?


    Ich finde mein Einkommen von 240€/monat allerdings schlecht, wie soll ich davon 220€ zahlen. Selbst wenn meine Freundin einen größeren Teil übernimmt, um den tollen Steuerzahlern zu helfen, zu denen sie genauso gehört und wovon 30-40% wahrscheinlich sowieso irgendwo abzocken (50% der Leute die ich kenne und Bafög bekommen, bekomms nur weil der Daddy selbstständig ist, sagt alles, oder?), wirds eng. Aber Hauptsache mir vorwerfen ich wolle abzocken. Ich wünsche mir einfach nur nicht jeden Tag 2h unterwegs zu sein um meinem Studium nachgehen zu können.


    Meine Freundin zahlt Steuern, wenn ich mit dem Studium fertig bin, werde ich genauso Steuern zahlen und wenn Leute die es nötig haben dann davon profiteren können indem sie z.b. Wohngeld erhalten, dann werde ich sie auch gerne zahlen. Wenn ich allerdings sehe wie das abläuft und man erst eine WG gründen muss um es zu erhalten, dann kotzt es mich an. Andauernd hört man von Leute wie sie sich da was hindeixeln, dann hofft man einfach nur auf ehrlichem Weg einen kleinen Teil einer 220€-Miete (und man findet in S-Mitte und Umgebung 100%ig nichts günstigeres, haben ca ein halbes Jahr gesucht) bezuschußt zu bekommen und wird noch angemotzt, geil.

  • Okay, habe mit einer Sachbearbeiterin gesprochen und anscheinend hatte sie schon mehrmals solche Fälle und die Leute sind immer ganz gut gefahren, indem sie es normal eingereicht haben, dann, wenn keinem Wohngeld statt gegeben wurde, Einspruch eingelegt haben und da die finanzielle Situation genau schildern, dann gabs immerhin bisl Wohngeld ... naja, fands trotzdem schön hier bisl angepöbelt zu werden und dann sogar von der netten Bearbeiterin Recht zu bekommen, weiter so ...

  • Getroffene Hunde bellen leicht ;)


    Beklage am besten weiter die ungerechte Welt, beschimpfe andere - und werde glücklich mit dieser wunderschönen Einstellung...


    Ansonsten viel Spaß mit dem angeblichen (und aufgrund der Gesetzeslage vollkommen sinnlosen) "Rat" der "Sachbearbeiterin". Ich habe zu Deinem Problem bereits alles geschrieben, was zu schreiben ist und keine Lust, mich auf Dein Niveau herunter zu bewegen.

  • Soweit ich weiß, hast du keinen Wohngeldanspruch und tatsächlich: Es ist so gedacht, dass deine Freundin dann deinen Mietanteil mittragen muss. Wenn man zusammen wohnt, dann ist man für einander verantwortlich...


    Natürlich ist das >ungerecht<! Aber es liegt an dir, deine Freundin zu entlasten und nicht an anderen. Ich weiß wovon ich spreche, denn ich selber zahle auch viel mehr Miete als mein Freund, weil er so wenig Geld zur Verfügung hat.... Das ist hart und es gibt auch öfter mal Streit deswegen. Ich würde das Geld lieber selber für mich ausgeben. Als Azubi hatte ich schließlich selber nicht viel, aber durch Kindergeld und BAB halt immerhin mehr als er.


    Es bleibt ein persönliches Problem. Wenn du deiner Freundin nicht auf der Tasche liegen willst, musst du arbeiten gehen. Ob du dich nun von deiner Freundin, deinen Eltern oder dem "Staat" (also uns allen) aushalten lässt... ist alles gleich doof. :-/

  • Danke für den Kommentar, nach den vorherigen ist es schön was "normales" zu lesen. Hast natürlich recht, aber mehr arbeiten als 30h/monat ist eng während Studium leider, falls es wirklich nichts gibt, werden wohl die Eltern nochmal zur Kasse gebeten :/

  • Oh Mann - wie bist Du denn drauf?


    Ich habe zu keinem Zeitpunkt irgendwas verdreht und Dir auch nicht unterstellt, Sozialleistungen zu erschleichen.


    Ich darf mal kurz zusammenfassen: Du siehst nicht ein, warum Deine Freundin mit einem Einkommen von 1.800 € netto im Monat für Dich einstehen soll, obwohl Du nur ein Einkommen von 250 € hast. Gleichzeitig erklärst Du, daß sich Dein Mietanteil auf 215 € beläuft, Du also 35 € für Deinen Lebensunterhalt hast (und damit Essen, Trinken, Kommunikationskosten, Studiengebühren, Bibliothekskosten, Fahrtkosten und und und... finanzierst), was nun mehr als unglaubwürdig ist.


    Ich habe meine Meinung zu diesem Anspruchsdenken geäußert: also dazu, daß nur ihr beide veranlagt werdet und Dein Gedanke, Du kannst irgendwelche Sozialleistungen nur für Dich beanspruchen, ohne Erfolg sein wird, weil Du einfach anhand Deiner Angaben keinen Wohngeldanspruch hast.


    Deine einzige Reaktion: das Hervorzaubern irgendwelcher angeblichen "Sachbearbeiter", Beschimpfungen an meine Adresse, Versuche, Dich zu rechtfertigen und nun auch noch Unterstellungen, ich verdrehe die Tatsachen.


    Vielleicht solltest Du mal was anderes erwägen: darüber nachdenken, was andere Leute, die Dich nicht persönlich kennen, über Dein Problem sagen. Einfach mal nicht sich persönlih angegriffen fühlen, wenn jemand einer anderen Meinung ist. Einfach mal darauf vertrauen, daß in diesem Forum Experten unterwegs sind, die einem nicht irgendwelche H(falsche) Hoffnungen machen, sondern knallhart den jeweiligen Fall beurteilen.


    Wie auch immer: Deine Reaktion zeigt mir, daß Du von Dir selbst so überzeugt bist, daß Du andere Meinungen und auch Kritik nicht akzeptierst. Das ist Dein Problem - unterlasse es aber bitte, mir aus Deinem Unvermögen zu Kritik heraus irgendwelche Vorwürfe zu machen.






    .

  • Ich will nicht wissen, wie viele Beziehungen schon wegen sowas zerbrochen sind. Aber so ist es halt; und ich kann nachvollziehen, warum man hier keine Leistungen beziehen kann. Es mag ungerecht wirken, aber das ist es halt nicht wirklich.


    Ich wünsche dir und deiner Freundin alles Gute für die Zukunft!

  • Jo, hast schon Recht @ Sascha-Maria. Danke auf jeden Fall für deinen Beitrag. Werde machen was mir empfohlen wurde und sonst wie geschrieben nochmal Eltern um Hilfe bitten. Ebenfalls alles Gute :)



    @ Hoppel ... whatever, danke für deine Bemühungen. Unterlass doch einfach die Unterstellungen und alles wäre kein Problem gewesen, offensichtlich komme ICH mit Kritik und auch mit der Aussage, dass wir kein Wohngeld bekommen klar, wenn man es mir einfach schreibt und net gleich mit Vorwürfen verbindet, siehe Andy+SaMa. Du wolltest die Diskussion schon 2mal als beendet ansehen, wenn du das letzte Wort haben willst (z.B. wo ich dich direkt beleidigt habe, das konntest mir immernoch nicht zeigen, nur, falls du Lust hast), dann schreib nochmal was, ansonsten kann der Thread von mir aus geschlossen werden.


    Grüße aus dem schönen Schwabenländle

  • Zur Bedarfsgemeinschaft fand ich eben noch:


    "Unter Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist das Zusammenleben von Part-nern in einem gemeinsamen Haushalt zu verstehen, wobei nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und für-einander einzustehen. Dies wird vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt werden oder Partner befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen."
    (aus "Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II")


    Wenn ihr erst zusammen zieht, wohnt ihr ja noch kein Jahr zusammen eigentlich. Deswegen seid ihr erst in einem Jahr eine Bedarfsgemeinschaft. So verstehe ich das.

  • Jo, also, wenn damit 1 Jahr zusammen wohnen und nicht 1 Jahr zusammen sein gemeint ist, dann wären wir keine Bedarfsgemeinschaft. Alle anderen Punkte treffen offensichtlich auch nicht zu. Ich ruf glaub nochmal die Sachbearbeiterin an :)


    Danke für den Hinweis auf jeden Fall.

  • Hallo,


    sascha --> der Hinweis ist zwar prinzipiell richtig (und wurde von mir bereits ganz am Anfang erwähnt) - Problem ist aber, daß einiges beim Fragesteller darauf hindeutet, daß die Voraussetzungen für das "Probejahr" nicht gegeben sind. Insbesondere angesichts des geringem Einkommen des Fragestellers und der nicht vorhandenen Plausibilität des Lebensunterhaltes dürfte die genannte Regel keine Anwendung finden.


    Dazu kommt: selbst wenn keine Einstandsgmeinschaft im ersten Jahr des Zusammenleben angenommen wird (woran ich außerordentlich zweifele), hat der Fragesteller immer noch keinen Anspruch auf irgend etwas.


    Da helfen auch keine Anrufe irgendwo...


    Gruß!

  • Stimmt, Hoppel. Jetzt sehe ich, dass du das tatsächlich schon geschrieben hattest. Immerhin: Doppelt hält bekanntlich besser! Nur denke ich nicht, dass es wirklich ne Rolle spielt, wie lange man schon zusammen wohnt; egal obs da steht oder nicht. Man kann es trotzdem versuchen.