Also, war auf Hoppels "Einstandsgemeinschaft" nicht eingegangen, weil es ja anscheinend eh direkt nicht zur Debatte stand, da es anscheinend auf uns nicht zutrifft. Und warum genau, wegen meines geringen Einkommens? Wie beeinflusst "Taschengeld/Kindergeld der Eltern" diese Angelegenheit?
Student + Arbeitnehmerin = kein Wohngeld ?!
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Hallo,
sascha --> es spielt schon durchaus eine Rolle und ich kenne und vertrete etliche Fälle, wo man dem Amt diese Bestimmung um die Ohren hauen konnte. Im konkreten Fall hier sehe ich aber nicht die geringste Chance: mit dem vom Fragesteller genannten Einkommen und der anteiligen Miete, die er zu leisten hat, bleiben - wie schon geschrieben - 35 € zum Leben, was mehr als unglaubwürdig ist.
Auch wenn ich jetzt mal wieder der bewußten Unterstellung, der ebenfalls bewußten Beleidigung und aller anderen möglichen Verbrechen beschuldigt werde: kein normaler Mensch (und erst recht kein Student) kann mit 35 € seinen Lebensunterhalt bestreiten, der da aus Essen, Trinken, Kommunikationskosten, Fahrtkosten, GEZ, Studiengebühren und und und besteht.
Bleiben also nur 2 Schlußfolgerungen: entweder verschweigt der Fragesteller ein weiteres Einkommen oder erhält von seiner Partnerin eine finanzielle Unterstützung. Ersteres wäre im Fall eines etwaigen Antrages auf Sozialleistungen ein Fall für den Staatsanwalt und letzteres ein eindeutiges Indiz für eine bereits vorhandene Einstandsgemeinschaft.
Gruß!
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Natürlich kann man von 35€ nicht leben. Deswegen beantragt er das Wohngeld oder sucht eben nach einer Leistung, die es ihm ermöglichst zu leben. Aber ich hab jetzt verstanden, worauf du hinaus willst. Irgendwie habe ich ne lange Leitung, sorry...
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Wie geschrieben, im Falle, dass ich die Miete selber zahlen muss, würde ich ja Taschengeld bekommen, so dass es Lebensmitteltechnisch etc. ausreicht. Dieses Taschengeld habe ich natürlich auch auf den Antrag geschrieben, das wären ca. 100-200€, je nach Bedarf. Studiengebühren wurden schon immer von Eltern getragen.
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Und ich wiederhole auch gerne nochmals, von meiner Freundin bekomme ich bisher keine Unterstützung, wirtschaftlich/finanziell sind wir völlig unabhängig.
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Hallo,
sascha -->
ZitatDeswegen beantragt er das Wohngeld
Wohngeld ist ein zweckgebundener Zuschuß zur Miete, setzt also voraus, daß ich meine Miete zahlen kann. Das aber setzt wiederum voraus, daß ich meinen Lebensunterhalt inklusive Miete selbst finanzieren kann. Das kann der Fragesteller mit seinen 250 € nicht und deswegen wird er auch kein Wohngeld erhalten. Zumal er mit jemand zusammenwohnt, der ein (wohngeldrechtlich relevantes) Brutto-Einkommen von über 2000 € hat. Und nach wie vor nicht einsieht, daß derjenige für ihn einzustehen hat.
Ist doch eigentlich ganz einfach
Gruß!
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Hallo,
ZitatWie geschrieben, im Falle, dass ich die Miete selber zahlen muss, würde ich ja Taschengeld bekommen
Taschengeld ist Unterhalt. Wenn aber Deine Eltern mit Verpflichtung zur Mietzahlung auch die Miete zahlen, bist Du immer noch nicht wohngeldberechtigt, weil nicht Du, sondern Deine Eltern die Miete zahlen. Abgesehen davon müßte der Unterhalt schon bedeutend höher als die reine Mietzahlung und die von Dir genannten 100 bis 200 € sein.
Zitatwirtschaftlich/finanziell sind wir völlig unabhängig.
Auch wenn Du mich gleich wieder aller möglichen Sachen beschuldigst - das ist unglaubwürdig und nicht plausibel.
Gruß!
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Und wie ist es dann, wenn ich im Moment kein Taschengeld bekomme (studiengebühren werde aber bezahlt von Eltern), im Falle, dass ich die Wohnung selber bezalhen müsste, würde ich aber Taschengeld bekommen. Von daher kann ich sie mir leisten, nur habe ich das Taschengeld, dass ich bekommen würde, müsste ich sie selber bezahlen, bisher nicht eingerechnet. Ich wusste nicht, dass da dieser Zshg. besteht, also, dass ich sie zahlen können muss etc. ...
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Sry, hatte den Post zeitgleich beschrieben.
Zitat
Zitat:
wirtschaftlich/finanziell sind wir völlig unabhängig.
Auch wenn Du mich gleich wieder aller möglichen Sachen beschuldigst - das ist unglaubwürdig und nicht plausibel.Wieso ist das unglaubwürdig und nicht plausibel, im Moment muss ich keine Miete zahlen, wieso also sollte ich nicht von 240€ leben können.
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Hallo,
von 250 € kannst Du nicht Miete zahlen und gleichzeitig davon leben. Und das war die Ausgangssituation Deiner Frage. Von einem möglichen Unterhalt durch Deine Elternm hast Du erst ganz zum Schluß geschrieben, was die Situation natürlich u.U. ändern könnte.
Gruß!
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Ja, weil ich nicht wusste, dass man auch zu wenig Einkommen haben kann, und der Zuschuss ja eig. nur gedacht war, wenn Wohngeld nicht bewilligt wird, deshalb hatte ich es nicht angegeben. Unter diesen Umständen sieht es ja eher so aus, dass ich ca. 400-450€/monat zu Verfügung habe. Wie schaut es dann aus, wenn ein Teil dieses "Einkommens" eben Taschengeld/Unterhalt/"du weißt ja was ich meine und wie es zu betiteln ist".
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Hallo,
abgesehen davon, daß auch 400 bis 450 € nicht ausreichen dürften für ein Wohngeldanspruch ist das Einkommen, das Du von Deinen Eltern erhälst, als Unterhalt anzugeben und nachzuweisen.
Gruß!
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Wer bekommt eigentlich Wohngeld und warum? Wenn man sich alles auch selber leisten kann, braucht man ja kein Geld, aber so klingt es grad..
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Hallo,
siehe mein Posting #29
Gruß!
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hm... na gut.
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Vielleicht eine Idee zum Andenken, wenn du kein Wohngeld bekommst (was ich nicht glaube):
Während meiner Ausbildung habe ich mit meinem FReund zusammengelebt. Er verdient als Ingenieur nicht schlecht und hat zwangsläufig den größten Teil aller Kosten übernommen. Allerdings wollte ich mich auch nicht freihalten lassen und daher hatten wir ein Abkommen: Für den Fall einer Trennung hätten ihm meine Eltern die Beträge, welche er für mich übernahm, zurückgezahlt und ich die dann später ratenweise meinen Eltern. Falls wir heiraten, fallen die Schulden unter den Tisch.
So hatte ich kein allzu minderwertiges Gefühl mehr...
"Leider" studiere ich jetzt wieder, aber in einer anderen Stadt. Somit ist der Vorteil weg