Wem steht Kindergeld zu ?

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  • hallo zusammen und danke an euch, damit es diese art von selbsthilfe im internet gibt.



    meine frau und ich haben uns getrennt. letzten monat. die beiden kinder von 12 und 10 jahren sollten bei ihr bleiben. mein sohn der 12 jährige hat es aber nur 2 tage bei ihr alleine ausgehalten und will für immer bei mir bleiben.
    gerichtlich ist nichts passiert. das kind wohnt bei mir und es soll so bleiben.
    das kindergeld erhält ja nun sie. aber wenn ein kind bei mir wohnt auf dauer oder zeit.
    habe ich dann anspruch ???
    genau so wie unterhalt für beide kinder ???
    ich kann ihr ja nicht unterhalt zahlen für kinder und lebe selber mit einen kind zusammen. da fehlt auf dauer das geld!
    wäre nett eure meinung oder wissen zu erhalten, danke

  • meine frau und ich haben uns getrennt. letzten monat. die beiden kinder von 12 und 10 jahren sollten bei ihr bleiben. mein sohn der 12 jährige hat es aber nur 2 tage bei ihr alleine ausgehalten und will für immer bei mir bleiben. das kind wohnt bei mir und es soll so bleiben.
    das kindergeld erhält ja nun sie. aber wenn ein kind bei mir wohnt auf dauer oder zeit. habe ich dann anspruch ???


    Hallo,
    das Kindergeld wird demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Wechselt die Haushaltszugehörigkeit im Laufe eines Monats, besteht die vorrangige Berechtigung ab dem 1. des Folgemonats.


    Bei euch hat jeder für ein Kind Anspruch auf Kindergeld.


    Tipp für die Zukunft: Sollte einer von euch ein 3. Kind (z.B. Stiefkind) bekommen, kann er beantragen, dass das (leibliche) Kind für welches er kein Kindergeld erhält, als Zählkind bei der Familienkasse geführt wird. Das erhöht den Zahlbetrag beim Kindergeld für das 3. Kind (von 164 € auf 170 €).