was geht vor, bafög oder unterhalt

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  • hallo zusammen,


    meine tochter (fast 22 jahre) studiert im 2. semester und erhält bislang von mir regelmäßig unterhalt.
    jetzt habe ich von 2 unabhängigen rechtsanwälten erfahren, dass bafög vor unterhalt geht und auf der BAföG - Alles zum Thema Ausbildungsförderung - BAfoeG-aktuell.de seite auch mal den rechner bedient.


    wenn ich da mein bruttojahreseinkommen eingebe, (und auch das geschätzte meiner ex-frau) dann errechnit sich ein bafög von ca. 420,- €.


    ist nun meine tochter verpflichtet, bafög zu beantragen, muss ich weiterhin meinen bisherigen betrag zahlen, oder kann ich meine unterhaltszahlungen reduzieren. da auch ich in finanziellen engpässen bin.


    danke


    jos

  • Guten Abend !


    Anfang Januar 2009 habe ich mich mit dem RA meiner Tochter auf Unterhaltszahlungen i.H.v. mtl. 180 € geeinigt und zahle diesen Betrag auch.


    Im Sept.09 hat meine Tochter BAföG für ein Studium beantragt, Sie erhält kein BAföG. Jetzt soll ich den durch das BAfö-Amt errechneten Betrag einen höheren Anteil zahlen. Meine Tochter hat gem. §36 BAföG Vorausleistung beantragt, da die Ausbildung gefährdet sei.......(Unterhalt von mir 180€, Unterhalt von der KM 180€ zzgl. KG i.H.v. 184 €).


    Welche Berechnung hat Gültigkeit!


    Mit freundlichem GRuß


    G.G.

  • Soweit ich weiß, hat ein volljähriger Student, der auswärts untergebracht ist, einen Unterhaltsanspruch von 640€ monatlich, der von beiden Eltern gemeinsam zu tragen ist. Wenn man jetzt davon das Kindergeld abzieht, würde sich noch eine Differenz von knapp 100€ ergeben.


    Klausi