hallo zusammen,
meine tochter (fast 22 jahre) studiert im 2. semester und erhält bislang von mir regelmäßig unterhalt.
jetzt habe ich von 2 unabhängigen rechtsanwälten erfahren, dass bafög vor unterhalt geht und auf der BAföG - Alles zum Thema Ausbildungsförderung - BAfoeG-aktuell.de seite auch mal den rechner bedient.
wenn ich da mein bruttojahreseinkommen eingebe, (und auch das geschätzte meiner ex-frau) dann errechnit sich ein bafög von ca. 420,- €.
ist nun meine tochter verpflichtet, bafög zu beantragen, muss ich weiterhin meinen bisherigen betrag zahlen, oder kann ich meine unterhaltszahlungen reduzieren. da auch ich in finanziellen engpässen bin.
danke
jos